Politik

Elektronische Krankmeldung: Die Zahlen steigen

  • Mittwoch, 24. August 2022
/Ralf, stock.adobe.com
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Berlin – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird immer mehr genutzt. Wie der GKV-Spitzenverband heute mitteilte, wurden bis gestern mehr als 22,2 Millionen eAU von Arztpraxen an Kranken­kassen übermittelt.

Zuletzt betrug die Übermittlungsrate rund 1,3 Millionen pro Woche, zwei Monate zuvor waren es mit 678.000 eAU pro Woche lediglich halb so viele. Jährlich stellen Ärzte schätzungsweise rund 77 Millionen Krankmel­dun­gen aus.

„Es freut mich, dass offenbar mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte die Vorteile der Digitalisierung sehen und nutzen“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband. Die elektronische Arbeitsunfä­hig­keitsbescheinigung sei „ein echter Mehrwert“ für die Versicherten und ein wichtiger Baustein eines zu­kunftsfähigen Gesundheitswesens.

Auch beim zweiten Teil des eAU-Verfahrens, dem Austausch elektronischer Krankmeldungen zwischen Kran­kenkassen und Arbeitgebern, geht es weiter voran. Laut GKV-Spitzenverband haben seit Beginn der Pilotphase im Januar 2022 Arbeitgeber knapp 1,5 Millionen Krankmeldungen auf elektronischem Wege angefordert. Im ersten Monat der Pilotphase waren es knapp 79.000, im Juli bereits 324.000 eAU.

Die Pilotphase läuft noch bis zum 31. Dezember 2022. Für Arbeitgeber ist die Teilnahme freiwillig. Sie ha­ben damit die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Der Austausch läuft über Prozes­se, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebern und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie in allen Arbeitgebendenverfahren der Kommunikationsserver genutzt.

Während der Pilotphase müssen Beschäftigte weiterhin wie gewohnt ihren Arbeitgebern die Arbeitsun­fähig­keit per Bescheinigung nachweisen. Dies ändert sich erst ab dem 1. Januar 2023 – dann ist das neue Verfah­ren mit allen Änderungen verpflichtend.

Patienten bekommen ab Anfang 2023 in der Arztpraxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Sie haben dann lediglich die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

Die Praxen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkasse. Die Arbeitgebenden wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeitende sich krankgemeldet haben.

EB

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