ASV: Neue GOP für Überleitung von Rheumapatienten

Berlin – Für die Transition von Rheumapatienten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden zwei neue Ziffern in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute hingewiesen. Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 50400 und 50401 können ab 1. Januar abgerechnet werden.
Kinder-Rheumatologen, die Patienten aus ihrem ASV-Team in die Erwachsenenversorgung überleiten, rechnen dazu künftig die mit 110 Punkten (11,71 Euro) bewertete GOP 50400 ab. Rheumatologen, die einen jungen Patienten in ihr ASV-Team übernehmen, können dafür die GOP 50401 (Bewertung 90 Punkte / 9,58 Euro) in Rechnung stellen.
Eine Überleitung ist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich. Beide Leistungen können pro je angefangene zehn Minuten und bis zu fünfmal im Jahr berechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung.
Die EBM-Pseudoziffer 88511 für die Transition wird laut KBV gestrichen, der Anhang sechs zum EBM entsprechend angepasst. Er ordnet als eine Art „Serviceleistung“ die GOP der ASV-Kapitel 50 und 51 den Fachgruppen eines ASV-Teams zu, die diese abrechnen dürfen.
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