Vermischtes

Haftbefehl gegen Chefarzt wegen Verdachts der Vergewaltigung

  • Freitag, 13. Januar 2017

Bamberg – Wegen des Verdachts, eine Frau vergewaltigt zu haben, ist heute Haftbefehl gegen den suspendierten Chefarzt einer Bamberger Klinik ergangen. Der 45-Jährige soll nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler im Dezember eine Frau gedrängt ha­ben, ge­gen ihren ausdrücklichen Willen Oralverkehr bei ihm auszuüben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

„Die intensiven Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg zur Auf­klärung des Tatvorwurfs laufen weiterhin auf Hochtouren“, hieß es in der Mitteilung. Der Vorwurf ist demzufolge noch nicht bestätigt. Weitere Auskünfte erteilten die Behör­den nicht, die Ermittlungen werden demnach noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Die Sozialstiftung Bamberg, Träger der Klinik, hatte am Dienstag bekanntgegeben, den leitenden Mediziner freigestellt und ihm ein Hausverbot erteilt zu haben. Grund für diese Entscheidung sei arbeitsrechtliches Fehlverhalten, das nichts mit Patienten zu tun habe. Das Fehlverhalten habe der Mediziner gegenüber weiblichen Betroffenen gezeigt, hatte es am Dienstag geheißen. Der freigestellte Chefarzt hatte seine Kündigung am 31. De­zember eingereicht, zum 31. Januar endet das Arbeitsverhältnis laut Sozialstiftung nun „einvernehmlich“.

„Wenn es aus Sicht der Sozialstiftung nach erster Einschätzung einen klaren Straftat­be­stand gegeben hätte, hätten wir selbst Anzeige erstattet“, hatte heute morgen noch ein Sprecher der Sozialstiftung gesagt. Stattdessen habe sich der Klinikträger für arbeits­recht­liche Schritte entschieden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit gestern gegen den Mann – aufgrund der Medienberichte.

In Bamberg hatte es bereits einen Skandal um einen weiteren ehemaligen Chefarzt ge­geben. Im Oktober war dieser wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sah es als erwiesen an, dass der Mediziner zwölf Frauen – darunter Patientinnen – betäubt und damit willenlos gemacht hatte. Seine Verteidiger legten allerdings Revision ein, der Mann hatte die Vorwürfe stets bestritten.

dpa

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