Vermischtes

Haftbefehl gegen Transplantationsmediziner der Uniklinik Essen aufgehoben

  • Montag, 28. Januar 2019
/dpa
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Essen – Im Fall mutmaßlicher Verstöße gegen das Transplantationsgesetz an der Essener Universitätsklinik ist der Haftbefehl gegen den Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie aufgehoben worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Essen heute mit.

Auf der Grundlage eines neuen Gutachtens wird gegen den Mediziner nun nicht mehr wegen des Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Die Behörde hält den Arzt aber weiter für verdächtig, gegen Dokumentations- und Mitteilungspflichten nach dem Transplantationsgesetz verstoßen zu haben.

Die Behörde hatte den Haftbefehl im vergangenen Jahr auf der Grundlage eines Gutachtens beantragt. Der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie sollte demnach dafür verantwortlich sein, dass an sechs Patienten mutmaßlich medizinisch nicht notwendige Lebertransplantationen ausgeführt wurden. Eine dieser Transplantationen soll zum Tode des Patienten geführt haben.

Der Mediziner war Anfang September verhaftet worden. Die Ermittler warfen ihm Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Haftbefehl war einige Tage später unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Nach dpa-Informationen waren jedoch noch offene Fragen zu klären, sodass die Staatsanwaltschaft ein zweites Gutachten in Auftrag gab. Dieses habe den sich aus dem ersten Gutachten ergebenden Verdacht in Frage gestellt, hieß es heute.

Der erste Gutachter habe erklärt, dass Transplantationen medizinisch nicht angezeigt waren, weil weniger riskante Behandlungsmethoden zur Verfügung gestanden hätten. Der neue Gutachter lege bei der Abwägung der alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken andere Kriterien zugrunde. Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die fraglichen Transplantationen medizinisch angezeigt gewesen seien.

„Vor diesem Hintergrund sieht die Staatsanwaltschaft derzeit keinen dringenden Tatverdacht mehr für eine vorsätzliche Schädigung von Leib und Leben der betroffenen Patienten.“ Eine abschließende Bewertung der unterschiedlichen Auffassungen werde bei Abschluss der Ermittlungen erfolgen, kündigte die Staatsanwaltschaft an.

Im Zusammenhang mit den sechs Patienten waren auch Ermittlungen gegen zwei weitere Mediziner aufgenommen worden. Diese Verfahren seien noch offen, sagte Behördensprecherin Anette Milk.

dpa/may

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