Politik

Haftpflichtausgleich für Hebammen mit Geburtshilfe in Kraft

  • Freitag, 22. August 2014

Berlin – Von diesem Freitag an bekommen freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe einen Ausgleich für ihre gestiegenen privaten Berufshaftpflichtprämien. Dies teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin mit. Der Ausgleich war erst vor kurzem zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden vereinbart worden. Er gilt rückwirkend vom 1. Juli 2014 an bis zum 30. Juni 2015. Insgesamt stellt die GKV 2,6 Millionen Euro dafür zur Verfügung.

Wie in früheren Jahren würden die Kostensteigerungen der  Berufshaftpflicht­versicherung von den Kassen übernommen, teilte der Spitzenverband weiter mit. Sie würden in diesem Jahr durch Haftpflichtzulagen aufgefangen, die zusätzlich zu den Positionen für Geburtshilfe abgerechnet werden können.

Das bedeute etwa, dass eine Hebamme für eine Hausgeburt am Tag neben 707 Euro auch eine Zulage von 132 Euro erhält. Für eine Geburt in einer von Hebammen gelei­teten Einrichtung wie einem Geburtshaus betrage die Zulage 68 Euro. Eine Beleg­hebamme im Krankenhaus im Schichtdienst erhält 8,81 Euro je Geburt als Zulage.

dpa

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