Politik

Haftpflichtprämien von Belegärzten in der Geburtshilfe überschreiten 60.000-Euro-Grenze

  • Mittwoch, 25. Oktober 2017
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Lübeck/Kiel/München – Die jährlichen Haftpflichtprämien für niedergelassene Frauenärzte, die belegärztlich Geburtshilfe leisten, liegen bei Neuverträgen heute vielfach über 60.000 Euro pro Jahr. Soweit es noch günstigere Altverträge gibt, werden diese schrittweise in der Prämie angepasst. Das berichtete heute der Berufsverband der Frauenärzte auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

„Es ist unmöglich, als niedergelassener Frauenarzt auch nur im Ansatz die Haftpflicht­prämien durch die Geburtshilfe zu erwirtschaften“, so das Fazit des Verbandes. Deshalb gebe es kaum noch belegärztlich tätige Frauenärzte, die neu in die Geburtshilfe einstiegen. „Dringend benötigte Nachfolger werden unter diesen Umständen nicht gefunden. Immer mehr Kliniken müssen deshalb ihre geburtshilflichen Abteilungen schließen“, warnt der Verband.

Probleme in Lübeck

Gestern Abend hat auch der NDR in seinem Schleswig-Holstein-Magazin über das Thema berichtet. Zu Wort kamen dort Belegärzte des Lübecker Marien-Krankenhauses. „Unbezahlbar“ seien die Prämien, so ihr einhelliges Statement. Die Belegärzte organisieren neben ihrem regulären Praxisbetrieb die gesamte Geburtshilfe der Klinik. Das sind mehr als 1.600 Geburten pro Jahr. Die behandelnden Ärzte sind selbstständig und müssen für ihre Arbeit eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

„Während sich die Fallpauschalen, die ein Krankenhaus abrechnet, über eine fest­gelegte Systematik regelmäßig, wenn auch mit einer Verzögerung von zwei Jahren, an steigende Kosten anpassen, hat der massive Anstieg der Kosten für die Haftpflicht­versicherung in den vergangenen Jahren keinerlei Einfluss auf die Festsetzung der Vergütungshöhe in der Geburtshilfe gehabt“, hieß es aus der Klinik. Ab dem neuen Jahr kämen die Lübecker Belegärzte in die Situation, dass einige von ihnen für die Geburts­hilfe sogar Geld aufzahlen müssten.

„Selbst im besten Falle ergibt sich für ihre Arbeit ein Entgelt, das weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt“, kritisiert die Klinik. Sie kündigte an, mit der Kassen­ärztlichen Vereinigung des Bundeslandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Gesundheitsministerium in Kiel Gespräche führen zu wollen, um die Situation zu klären.

„Im Falle der Versicherungen für Hebammen wurde über dieses Thema oft und aus­führlich berichtet. Das Problem betrifft jedoch nicht nur freiberuflich tätige Hebam­men, sondern ebenso auch niedergelassene Gynäkologen, die als Belegärzte in Krankenhäusern geburtshilflich tätig sind – nur, dass die Prämien für die Ärzte in etwa zehnmal so hoch sind“, kritisiert die Klinik.

Einen Lösungsvorschlag liefert der Berufsverband der Frauenärzte: Schon seit mehre­ren Jahren fordert der Verband, dass die Kostenträger einen Sicherstellungszuschlag zur Haftpflichtprämie bei geburtshilflich tätigen Frauenärzte zahlen sollten – so wie er bereits für Hebammen eingeführt ist.

hil

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