Politik

Hamburg beschließt Alleingang bei Beamtenversicherung

  • Donnerstag, 17. Mai 2018
/Lothar Drechsel, stockadobecom
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Hamburg – Ab August dieses Jahres können einige Beamte in Hamburg wählen, ob sie sich für ihre Krankenversicherung eine Pauschale auszahlen lassen oder die übliche Kombination von privater Krankenversicherung und individueller Beihilfe nutzen. Möglich macht es das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“, das die Hamburger Bürgerschaft jetzt beschlossen hat.

„Die intensive und bundesweit beachtete Debatte in der Bürgerschaft hat gezeigt, dass Hamburg einen rechtlich einwandfreien und sozial gerechten Weg eingeschlagen hat, um die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte zu ermöglichen“, sagte die Gesundheitssenatorin der Stadt, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Sie sei zuversichtlich, dass in anderen Ländern und auch im Bund ein Umdenken einsetzen werde, wenn das Hamburger Modell erfolgreich gestartet sei.

Das Vorhaben hatte in der Ärzteschaft deutliche Kritik ausgelöst. Der Präsident der Bundesärztekammer und der Hamburger Landesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery sprach von einer „Einführung der Bürgerversiche­rung durch die Hintertür“.

Mit dem neuen Gesetz, das auf Hamburg beschränkt ist, können alle Beamten der Stadt, die eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale erhalten, die die Hälfte der Kranken­versicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV.

Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Voll­versicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Statt der Pauschale können die Beamten aber auch weiterhin die individuelle Beihilfe nutzen. Allerdings können wegen bundesgesetzlicher Regelungen derzeit nur entweder bereits gesetzlich versicherte oder neue Beamte von der neuen Wahlfreiheit Gebrauch machen.

„Trotz anfänglicher Mehrkosten für die Stadt von voraussichtlich 5,8 Millionen Euro, weil sich Hamburg mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungs­kosten von geschätzt 2.400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamten beteiligt, wird das neue Beihilfesystem nicht teurer“, versprach Prüfer-Storcks. Mittel- und langfristig könnten Stadt und Versicherte von der besseren Kostenstabilität und dem niedrigerem Verwaltungsaufwand der GKV profitieren. Zudem müssten für Empfänger der hergebrachten Beihilfe erhebliche Rückstellungen für die Zukunft gebildet werden.

hil/dpa

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