Politik

Hamburgs Beamte erhalten Zuschuss zu gesetzlicher Krankenversicherung

  • Dienstag, 31. Juli 2018
/dpa
/dpa

Hamburg – Erstmals in Deutschland erhalten in Hamburg ab morgen freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte einen Zuschuss. Möglich macht es das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“, das ab August gilt.

Bislang konnten sich Beamte nur privat in Kombination mit der Beihilfe versichern. GKV-Beiträge mussten komplett allein finanziert werden. Während Rot-Grün in der Neuregelung ein „Stück Sozialgeschichte“ sieht, kritisierte die FDP-Opposition sie als ideologisch motivierte „Bürgerversicherung light“.

Die Wahl ist freiweillig

„Mit der bislang bundesweit einmaligen Regelung geht Hamburg voran und leistet einen wichtigen Beitrag, um das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Zukünftige Beamte, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen, würden erstmals dabei finanziell unterstützt.

Gesetzlich versicherte Beamte erhalten demnach die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ können sie die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der privaten Vollversicherung wählen. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV.

Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist für die Beamten freiwillig. Allerdings können derzeit nur entweder bereits gesetzlich versicherte oder neue Beamte von der Regelung Gebrauch machen.

Für Mareike Engels, Sozialexpertin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Beamte mit Vorerkrankungen hätten angesichts hoher Risikoaufschläge bei den Privaten bisher häufig keine andere Wahl gehabt, als sich freiwillig gesetzlich zu versichern und die Kosten allein zu tragen, sagte sie.

Die Gesundheitsexpertin der FDP, Jennyfer Dutschke, kritisierte, dass die Neuregelung keinerlei Flexibilität biete. Beamte, die sich einmal für den Zuschuss entschieden hätten, könnten nicht mehr zurück. Das Vorhaben hatte auch in der Ärzteschaft Kritik ausgelöst. Der Präsident der Bundes­ärzte­kammer und der Hamburger Lan­des­ärz­te­kam­mer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einer „Einführung der Bürgerversiche­rung durch die Hintertür“.

Inzwischen haben weitere Bundesländer ihr Interesse an dem Modell bekundet, unter anderem Brandenburg und Thüringen.

hil/dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung