Politik

Hamburg führt Bürgerversicherung „light“ ein

  • Dienstag, 19. Dezember 2017
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
/Stockfotos-MG, stock.adobe.com

Hamburg – Als erstes Bundesland will Hamburg seinen Beamten mit einer pauschalen Beihilfe den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglichen. Mit der Gesetzesregelung, die jetzt der Senat beschloss, sollen Beamte auf Wunsch vom 1. August 2018 an statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung erhalten können.

„Mit der bundesweit einmaligen Regelung schreibt Hamburg Sozialgeschichte. Ein moderner Sozialstaat sichert alle gleichermaßen ab und grenzt niemanden aus“, sagte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) heute. Hamburg leiste mit der Reform einen Beitrag, das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen.

„Die Hamburger Beihilfereform ist ein wichtiger Schritt zur sozialen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten“, betonte Hamburgs Gesundheits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die bisherige Regelung habe insbesondere Kinderreiche, Teilzeitbeschäftigte, chronisch Kranke oder Beamte mit Behinderung benachteiligt. Sie betonte, Hamburg lege vor. Nun sei es „an der Zeit“, dass Beamte bundesweit von der Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung Gebrauch machen können.

Beamte sind bislang faktisch gezwungen, sich ergänzend zur Beihilfe privat zu versichern, da es in der gesetzlichen Krankenversicherung dazu keine Möglichkeit gibt. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von Beamten in vollem Umfang selbst getragen werden. Mit dem vom rot-grünen Senat beschlossenen Reformvorschlag wird nun die hamburgische Beihilfe GKV-kompatibel ausgestaltet.

Die neue Regelung richtet sich in erster Linie an bereits gesetzlich versicherte und neue Beamte. Für langjährige Beamte ist ein Wechsel aufgrund des derzeitigen Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich. Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamten, aber endgültig. Einen Wechsel zurück ist in Hamburg nicht vorgesehen. Damit will Hamburg „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Kranken­versicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde, hieß es.

dpa/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung