Politik

Privatärztliche Verrechnungsstellen warnen vor einheitlicher Gebührenordnung

  • Mittwoch, 20. Dezember 2017

Berlin – Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) warnt eindringlich vor Überlegungen, die heute geltenden Gebührenordnungen für ambulante ärztliche Leistungen in der gesetzlichen (GKV) und privaten (PKV) Krankenversicherung zu vereinheitlichen.

„Eine einheitliche Gebührenordnung ist nichts weiter als ein Umgehungstatbestand für eine Bürgerversicherung“, warnte Stefan Tilgner, geschäftsführendes Mitglied im PVS-Vorstand. Er nannte die Folgen „verheerend“.

„Mit einer einheitlichen Gebühren­ordnung würde eine Bürgerversicherung eingeführt, ohne dass man sich politisch zu ihr bekennen müsste“, betonte Tilgner. Er betonte, heute profitierten alle Patienten von den Mehreinnahmen, die die niedergelassenen Ärzte durch die Behandlung von Privatversicherten verzeichnen könnten. Denn obwohl der Privatversicherungsanteil in Deutsch­land bei nur elf Prozent liege, lösten diese Versicherten 24 Prozent der Praxisumsätze aus. Eine einheitliche Gebührenordnung auf dem Niveau des EBM würde dazu führen, dass jeder niedergelassene Arzt rund 50.000 Euro Umsatz pro Jahr verliert, schreibt der PVS Verband.

Dieses Geld fehlte dann für hochqualifiziertes Personal und Investitionen. Viele Praxen würden dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können. Die Versorgungs­landschaft würde in Folge ausgedünnt, die Versorgungqualität würde zwangsläufig sinken, so die Prognose. Dem PVS Verband zufolge hätte das auch Auswirkungen auf den Nachwuchs. Die Motivation junger Ärzte, sich niederzulassen, würde sinken, schreibt der Verband.

Er unterstützt damit eine Analyse, die kürzlich das wissenschaftliche Institut der privaten Kran­ken­ver­siche­rung (WIP) veröffentlicht hat. Diese kam zu ähnlichen Ergebnissen.

may/EB

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