Hamburg will gesetzliche Krankenversicherung für Beamte öffnen
Hamburg – Junge Beamte, Berufseinsteiger und Umsteiger aus der Privatwirtschaft sollen sich in Hamburg künftig – geplant ist ab dem 1. August 2018 – ohne finanzielle Nachteile gesetzlich krankenversichern können. Sie sollen wie andere Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Beiträge erstattet bekommen. Der Senat will Verbände und Gewerkschaften anhören und dann ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen, teilte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) heute in Hamburg mit.
Sie nannte es weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert würden. „Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“, sagte Prüfer-Storcks.
Langfristig Kostenneutralität errreichen
Die Ministerin betonte, es entfiele ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Prüfung der Arztrechnungen und Berechnung der individuellen Beihilfe. Anfängliche Mehrkosten von 2,4 Millionen Euro im Jahr 2018 und Zusatzausgaben von voraussichtlich rund 5,8 Millionen Euro in den Folgejahren entstünden, weil sich die Stadt mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2.400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamten beteilige. Langfristig könne aber Kostenneutralität erreicht werden.
Bislang erhalten Beamte über die Beihilfe einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet und müssen den Rest über eine private Krankenversicherung abdecken. Das kann vor allem für Familien mit Kindern und für chronisch Kranke deutlich teurer sein. Für den allergrößten Teil der rund 40.000 Hamburger Landesbeamten und 30.000 Pensionäre bleibt der Weg in die GKV versperrt, weil sie schon etliche Jahre privat krankenversichert sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen. Unmittelbar profitieren würden von dem geplanten Gesetz 2.400 Hamburger Beamte, die voll gesetzlich krankenversichert sind und künftig ihre Beiträge zu 50 Prozent erstattet bekämen.
Mit dem neuen Gesetz, dessen Entwurf dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, können alle Beamten Hamburgs, die eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV.
Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen ist auch ein Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür dürfen Beamte nicht älter als 55 Jahre sein und müssen bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nachweisen können, hieß es aus Hamburg.
Ein Rückehrrecht gibt es nicht
Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamten, aber endgültig. Einen Wechsel zurück soll es nicht geben. Damit will der Senat „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde. Da Hamburg bislang als einziges Bundesland eine solche Regelung plant, müsste der Beamte bei einem Wechsel in ein anderes Land oder zum Bund die gesetzliche Krankenversicherung wieder aufgeben oder auf den 50-Prozent-Zuschuss zum Beitrag verzichten.
Zur Erinnerung: Bereits 2004 hatte die SPD auf Bundesebene einen ähnlichen Vorstoß wie nun in Hamburg unternommen. Dieser ging damals vom Bundesinnenministerium unter Otto Schily aus, der das Bundesbeamtengesetz entsprechend ändern wollte. Im Innenausschuss des Bundestags konnte sich die SPD mit ihrem Vorstoß, der nur für Bundesbeamte gegriffen hätte, damals nicht durchsetzen, eine Rücksprache mit den Gesundheitspolitikern soll es nicht gegeben haben.
Unterstützung für den Vorstoß kommt postwendend von der Techniker Krankenkasse. TK-Vorstandschef Jens Baas sprach davon, dass die bisherigen Regelungen „völlig überholt“ seien. Es lasse sich „weder gesellschaftlich noch ökonomisch begründen“, warum Beamte, die sich freiwillig für die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden würden, „noch länger finanziell benachteiligt werden“ sollten.
Sorge vor Optimierungsstrategie
„Außerdem zeigt das Vorhaben, dass die private Krankenversicherung immer weiter erodiert, denn tatsächlich braucht man sie nicht für die Krankenversicherung von Beamten“, erklärte Baas. Er wünsche sich, dass der Hamburger Vorstoß zu einer bundesweiten Debatte darüber führe, „ob wir mittel- und langfristig tatsächlich an zwei getrennten Systemen – gesetzlicher und privater Krankenversicherung – festhalten wollen oder ob nicht ein einheitlicher Versicherungsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle das robustere und auch gerechtere Modell wäre“.
Der GKV-Spitzenverband erklärte, es sei „gut nachvollziehbar“, dass Hamburg seinen Beamten die Möglichkeit eröffne, Teil der Solidargemeinschaft mit über 70 Millionen gesetzlich Versicherten zu werden. Es sei jedoch wichtig, „dass es keine Optimierungsstrategie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geben kann“, sagte Sprecher Florian Lanz. Die Krankenkassen wollten verhindern, dass es zu einer Regelung kommt, die dazu führe, dass nur die kostenintensiven Versicherten in die GKV wechselten und die kostengünstigen in der PKV verblieben.
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