Hamburg verschärft Vorsichtsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen

Hamburg − Vor dem Hintergrund eines Anstiegs von COVID-19-Erkrankungen in Hamburger Pflegeeinrichtungen verschärft die Gesundheitsbehörde die Vorsichtsmaßnahmen. Neben dem bereits bestehenden Besuchsverbot habe man die Präventions- und Hygienevorschriften erweitert, teilte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) mit.
So seien Pflegeeinrichtungen nun verpflichtet, notwendige Vorbereitung auf ein COVID-19-Ausbruch zu treffen. Auch wurden die Voraussetzungen für die Einweisung und Rücküberweisung von zu Pflegenden zwischen Pflegeeinrichtungen und Krankenhaus geregelt. Zudem müssen sich Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen beim Auftreten einer Infektion umfassend testen lassen.
Krankenhäuser sollen künftig vorab informiert werden, wenn es in der Pflegeeinrichtung, aus der ein Patient kommt, eine Häufung von COVID-19-Fällen oder Lungenentzündungen gibt, so die Behörde. Eine Häufung liege vor, wenn es zwei oder mehr Fälle gebe. Eine Behandlung dürfe jedoch nicht abgelehnt werden.
Zugleich bleiben Wohn- und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Neuaufnahmen vorzunehmen. Vor einer Aufnahme soll jedoch durch Testungen so weit wie möglich sichergestellt werden, dass kein mit SARS-CoV-2 infizierter Mensch aufgenommen wird.
Mit Stand Freitag waren in den rund 150 Hamburger Pflegeeinrichtungen 287 Bewohner infiziert. 28 Einrichtungen waren betroffen, davon 14 mit jeweils mehr als fünf Fällen.
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