Hartmannbund kritisiert Hamburger Vorstoß zur Öffnung der GKV für Beamte

Berlin – Der Hartmannbund (HB) hat die Initiative des Hamburger Senates kritisiert, den Beamten der Hansestadt die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse zu gewähren. „Frau Prüfer-Storcks möchte hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie versucht, ihren Beamten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schmackhaft zu machen, um Geld zu sparen, und kann gleichzeitig ihr kleines Päckchen zur Befeuerung der Diskussion um die Bürgerversicherung beitragen“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt. Der Vorstoß sei ein Versuch, „der Bürgerversicherung Wege über die Hintertür zu ebnen“, so Reinhardt.
Bislang erhalten Beamte über die Beihilfe einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet und müssen den Rest über eine private Krankenversicherung abdecken. „Für den allergrößten Teil der rund 40.000 Hamburger Landesbeamten und 30.000 Pensionäre bleibt der Weg in die GKV versperrt, weil sie schon etliche Jahre privat krankenversichert sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllen“, hieß es aus Hamburg.
Die Gesundheitssenatorin der Stadt, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) nannte es „weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamten ausschließlich über Beihilfe und die private Krankenversicherung abgesichert werden“. Junge Beamte, Berufseinsteiger und Umsteiger aus der Privatwirtschaft sollten sich daher in Hamburg ab August 2018 ohne finanzielle Nachteile gesetzlich krankenversichern können. Der Senat wolle dazu Verbände und Gewerkschaften anhören und dann ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen, so Prüfer-Storcks.
„Wenn wir schon über Wahlfreiheit reden, dann sollte die für alle Versicherten gelten. Warum, so frage ich dann, wird nicht im Umkehrschluss auch allen Bürgern der Eintritt in die private Krankenversicherung freigestellt?“, sagte der HB-Vorsitzende. Unter der Voraussetzung eines wirklich freien Versicherungsmarktes mit gleichen Spielregeln für alle könne man dann langfristig tatsächlich über ein einheitliches Versicherungssystem reden. „Weiterhin allerdings nicht über ein staatlich reguliertes System im Sinne einer Einheitskasse“, so Reinhardt.
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