Politik

Krankenversicherung: Schleswig-Holstein sieht Reformbedarf

  • Donnerstag, 17. August 2017

Kiel – Schleswig-Holsteins Landesregierung sieht wegen der demografischen Entwicklung einen Reformbedarf des Krankenversicherungssystems in Deutschland. Pläne aus Hamburg, jungen Beamten auch den Weg in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zu ermöglichen, sind für Schleswig-Holstein aber kein Thema.

Medien hatten zunächst berichtet, Schleswig-Holsteins Landesregierung prüfe eine Wahlfreiheit für Beamte zwischen privater (PKV) und gesetzlicher (GKV) Kranken­versicherung. Kiels Sozialminister Heiner Garg (FDP) erklärte jedoch am Abend, die konkrete Prüfung eines Versicherungswechsels sei nicht Vorhaben der Koalition.

In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Garg hieß es: „Der demografische Wandel stellt GKV, PKV und das System der Beihilfe für Beamte vor Herausforderungen, denen die Politik sich stellen muss.“ Dabei spielten die dauerhafte finanzielle Tragfähigkeit sowie die Sicherung des Zugangs zu einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung eine herausragende Rolle.

Im Sinne der Versicherten müssten ebenfalls Fragen der Durchlässigkeit der unter­schiedlichen Systeme sowie die hiermit verbundenen Wahlmöglichkeiten stärker in den Fokus genommen werden als bisher. Heinold und Garg kündigten an, die nächsten Monate zu nutzen, um mit den Interessenvertretungen und in der Koalition den möglichen Änderungsbedarf auszuloten.

Schleswig-Holstein hat laut Finanzministerium aktuell knapp 48.000 Beamte und zahlte im vergangenen Jahr mehr als 267,5 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen zu Arztrechnungen. Das waren gut 15,7 Millionen mehr als 2015. In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres beliefen sich die Beihilfen auf knapp 177 Millionen Euro.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki wandte sich gegen die Idee eines Systemwechsels für Beamte. „Ich sehe dafür keinen Bedarf. Die mangelhafte und schleppende Bearbei­tung der Beihilfeanträge kann kein Grund sein, das bewährte System zu wechseln.“

Vor etwa einer Woche hatte Hamburg angekündigt, junge Beamte sollen sich in der Hansestadt künftig ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Die Stadt will ihnen die Hälfte ihrer Beiträge erstatten. Bislang erhalten Beamte dort über die Beihilfe einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet und müssen den Rest über eine private Krankenver­siche­rung abdecken. Das kann vor allem für Familien mit Kindern und für chronisch Kranke deutlich teurer sein, die zuvor gesetzlich versichert waren.

dpa

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