Hausärzte kritisieren lange Fristen bei Umsetzung der neuen ärztlichen Approbationsordnung

Berlin – Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert, dass die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung zu lange auf sich warten lässt. „Dass diese so dringend notwendige Reform seit Jahren von den Ländern verschleppt wird, ist skandalös“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier.
Er monierte, die Länder wollten schlicht und einfach auf Kosten der Zukunft der hausärztlichen Versorgung sparen. Eine positive Nachricht sei allerdings, dass das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) die Reform jetzt wieder auf die Agenda setze, so Beier.
Er bezog sich damit auf eine Initiative des BMG: Dieses hat eine überarbeitete Fassung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs jetzt zur Abstimmung an die Bundesländer geschickt. Danach könnte die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung ab Oktober 2027 in Kraft treten.
Zur Erinnerung: Einen ersten Vorschlag hatte die Bundesregierung bereits im November 2020 vorgelegt, einen präzisierten Referentenentwurf im August 2021. Dann blockierten ungeklärte Finanzierungsfragen aber die weitere Umsetzung, obwohl sich Bund und Länder inhaltlich bereits 2017 mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf die Grundzüge einer Reform des Medizinstudiums geeinigt hatten.
„Mit dem jetzt vorliegenden überarbeiteten Referentenentwurf zur neuen ärztlichen Approbationsordnung wird die längst überfällige Reform auf 2027 und damit nochmal auf die lange Bank geschoben. Das ist mehr als enttäuschend“, kommentierte Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes.
Der lange Zeitplan ist aber nicht der einzige kritische Punkt – es geht auch um Inhaltliches: „Es muss gewährleistet sein, dass die Reform ihr zentrales Ziel, nämlich die Stärkung der Allgemeinmedizin, am Ende des Tages auch tatsächlich erfüllt“, betonte Beier.
Der jetzt verschickte überarbeitete Referentenentwurf enthalte aber gegenüber der ursprünglichen Version „Rückschritte in mehreren Bereichen“. „So wäre es aus unserer Sicht beispielsweise dringend geboten gewesen, dass alle Studierenden im letzten Staatsexamen verpflichtend eine Prüfung in der Allgemeinmedizin absolvieren“, betonte der Verbandsvorsitzende.
Ritter kritisierte außerdem die vorgesehene Kürzung der stationären Blockpraktika und des Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin von jeweils sechs auf fünf Wochen. Trotz dieser Einschränkungen plädieren die Hausärzte dafür, die Reform zügig umzusetzen.
„Dennoch wäre der nun vorgelegte Entwurf immer noch eine deutliche Verbesserung zum derzeitigen Status quo und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Medizinstudium“, sagte Beier. Eine weitere Verwässerung zu Lasten der Allgemeinmedizin sei aber „ein absolutes No-Go“, so der Bundesvorsitzende.
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