Hausarztverträge: Enges Wirtschaftlichkeitsgebot soll fallen
Berlin – Union und SPD wollen den vor dreieinhalb Jahren eingeführten Grundsatz der Beitragssatzstabilität bei Hausarztverträgen wieder aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V streichen. Das geht aus einem Änderungsantrag zu dem 14. SGB V-Änderungsgesetz hervor. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz hatte die schwarz-gelbe Regierung festgelegt, dass sich das Honorar bei Hausarztverträgen, die nach dem 22. September 2010 geschlossen wurden, an dem in der kollektivvertraglichen Versorgung geltenden orientieren müssen.
„Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben, da sie sich als Hemmnis für den Abschluss von Verträgen über eine hausarztzentrierte Versorgung erwiesen haben“, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Bei Hausarztverträgen, die nach dem 31. März 2014 geschlossen werden, sollen nun die Vertragspartner „Wirtschaftlichkeitskriterien und Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien“ vereinbaren.
„Die Vertragspartner sollen die Möglichkeit erhalten, differenzierte Vergütungsvereinbarungen zu treffen, ohne hierbei starren Begrenzungen zu unterliegen“, heißt es weiter. Zudem wird festgelegt, dass Disease-Management-Programme, „soweit sie die hausärztliche Versorgung betreffen“, Bestandteil der Verträge sind.
Infolge dieser Neuregelung „obliegt es den Vertragspartnern, anhand geeigneter objektiver Indikatoren eine Vereinbarung für eine spezifische Ausgestaltung des allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebots für den jeweiligen Vertrag zu regeln“, schreiben Union und SPD.
Zudem seien für die hausarztzentrierte Versorgung Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren, die über die allgemeine hausärztliche Qualitätssicherung hinausgehen. Insgesamt werde den Vertragspartnern ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt, der nötig sei, um innovative Versorgungskonzepte zu entwickeln.
Der Aufsichtsbehörde, in der Regel also dem Bundesversicherungsamt, muss vier Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages nachgewiesen werden, ob die vereinbarten Wirtschaftlichkeitsreserven eingehalten wurden.
Der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) begrüßte die geplante Regelung ausdrücklich. Sie schaffe „die notwendige Rechtssicherheit und Akzeptanz für Verträge und Anschlussverträge, die nach dem 31. März 2014 vereinbart werden“, heißt es einer Stellungnahme des Verbandes. „Nachdem zahlreiche Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung aufgrund der Bestandsschutzregelung zum 30. Juni 2014 enden, sind somit auch für daran anschließende Vereinbarungen die Voraussetzungen geschaffen worden, dass Hausärzte ein hohes Maß an Planungssicherheit haben und ihre Patienten kontinuierlich in der von diesen gewählten hausarztzentrierten Versorgung versorgen können.“
Der HÄV sieht in den Maßnahmen auch „ein deutlich positives Signal in Richtung des hausärztlichen Nachwuchses“, da viele Medizinstudierenden sowie Ärzte in Weiterbildung die hausarztzentrierte Versorgung als eine attraktive und zukunftsweisende Versorgungsform betrachteten.
Auch die weiteren Regelungen begrüßt der Verband. „Wir haben in den bisherigen Verträgen in der Regel Disease-Management-Programme integriert. Ich glaube, es ist vernünftig, das auch weiterhin zu tun“, sagte der Bundesvorsitzende des HÄV, Ulrich Weigeldt, gestern bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Zudem habe die Evaluation der bestehenden Verträge gezeigt, dass alleine das Sammeln und Bewerten der Daten Zeit brauche. „Ein Jahr ist dafür zu wenig; vier Jahre sind hingegen eine sehr vernünftige Marke“, sagte Weigeldt.
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