Politik

Heftige Kritik an noch nicht vorliegender, aber beschlossener Psychiatrie­leitlinie

  • Freitag, 20. September 2019
/picture alliance, dpa, Armin Weigel
/dpa

Berlin – Noch liegt der konkrete Beschlusstext nicht vor, doch die Kritik an der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik ist bereits laut und deut­­lich: Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer öffentlichen Plenumsdebatte mehr als fünf Stunden am Text der neuen Richtlinie gefeilt hatte, kri­tisierten Gesundheitspolitiker wie Fachgesellschaften den Beschluss.

Der Text der Richtlinie selbst ist noch nicht abschließend fertig, da er in aufwendigen Formulierungsarbeiten vorgestern in kleiner Runde sowie gestern im G-BA-Plenum er- und überarbeitet wurde. Der Text soll jetzt per E-Mail abgestimmt werden.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes hatte der unparteiische G-BA-Vorsitzen­de Josef Hecken einen Tag vor dem G-BA-Plenum sich mehr als fünf Stunden zu einer Sit­zung mit Abteilungsleitern aus dem GKV-Spitzenverband sowie der Deutschen Kranken­haus­gesellschaft (DKG) getroffen, um mögliche Kompromisslinien auszuloten.

Zuvor gab es noch 56 dissente Punkte in der Richtlinie. Aus dem Gespräch am Mittwoch wurde eine neue Tischvorlage erarbeitet, die den Mitgliedern des Plenums dann gestern vorlag. „Ich möchte solch eine Veranstaltung wie gestern nicht noch einmal wiederholen“, erklärte Hecken in der öffentlichen Sitzung mit Blick auf zukünftige strittige Richtlinien, die der G-BA in den folgenden Monaten verabschieden muss.

Erbitterter Streit um jeden einzelnen Punkt

Doch offenbar hatte sein Vermittlungsversuch nicht konkrete Früchte getragen: In der Plenumssitzung stritten die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sowie der DKG zwischen 12.45 Uhr und 18.40 Uhr erbittert um jeden einzelnen Punkt.

Dabei ging es vor allem um die Personalgrößen auf Stationen, die Dokumentation darü­ber, wie oft wo und wie lange ärztliches wie pflegerisches Personal fehlt sowie wie der Nachtdienst besetzt werden müssen. Diskutiert wurde auch darüber, wie die Organisa­ti­onseinheit einer Klinik verändert werden kann, ohne, dass eine Anpassung des Personal­schlüssels vorgenommen werden muss.

Dabei ging es vor allem auch um innovative Therapien, die sich nicht an Grenzen von Sta­tionen halten würden, erklärte die DKG. Die DKG setzte sich – oftmals vergeblich – dafür ein, die Personalbesetzung nicht zu kleinteilig dokumentieren zu müssen. Nichtein­haltungen von Personalvorgaben sollen künftig im ersten Jahr sanktionslos bleiben, da­nach können sich Vergütungsausschlüsse für die Kliniken anschließen.

Hecken betonte zu Beginn der Sitzung, dass keine Personalbemessungswerkzeuge be­schlossen werden sowie keine Verschlechterungen in die Versorgung kommen werden. Problematisch sei, dass ein Gutachten zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psy­chosomatik, das aus Zweifel an der Wissenschaftlichkeit und rechtlicher Fragen nicht für die Beschlussfassung verwendet werden konnte.

Leitliniengerechte Untergrenzen nicht der Auftrag

Als Vertreterin des GKV-Spitzenverbandes betonte Doris Pfeiffer, dass man Unter­gren­zen beschließe und nicht, wie viel Personal benötigt werde, um eine leitlinienge­rechte Ver­sorgung zu gewährleisten. „Das war nicht unser Auftrag“, erklärte sie vor Me­dienvertre­tern. Untergrenzen bedeute, dass darunter die Patientensicherheit gefährdet sei.

In einer Pressemitteilung nach dem Beschluss erklärte Hecken: „Mit dieser Richtlinie errei­chen wir Verbesserungen in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung von erkrankten Kindern und Jugendlichen, bei der pflegerischen Betreuung in der Intensiv­behandlung psychisch erkrankter Erwachsener und bei der psychologischen Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten, weil hier die Minutenwerte deutlich erhöht wurden.“

Er kündigte auch an, dass dies nur eine Erstfassung sei. „Sobald die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt, werden wir auf der Grundlage der aus dem Nachweisverfahren gewonnenen Daten weiterberaten und die Richtlinie fortschreiben.“  Für die überarbeitete Richtlinie stimmten die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sowie die drei Unparteiischen Mitglieder des G-BA, die Vertreter der DKG stimmten dagegen. Die nicht-stimmberechtigten Länder und auch Patientenvertreter befürworteten die Richtlinie ebenso.

Details unklar und noch nicht bekanntgegeben

Kritik an dem noch nicht schriftlich vorliegenden Beschluss kommt von allen Seiten – ebenso wie der Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Beschluss zu beanstanden.

Aus der Politik äußerte sich SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut, der schon im Vor­feld Skepsis geäußert hatte, ob der G-BA die politischen Vorgaben von 2016 umsetze. Nun sieht er zwar die fristgerechte Umsetzung erfüllt, aber „es zeigt sich erst in den nächs­ten Wochen, ob die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkran­kun­gen verbessert wird.“

Die Kritik aus den Verbänden decke sich mit seinen vorher geäußerten Befürchtungen. „Patienteninteressen und eine zukunftsweisende Versorgung werden nicht genug beach­tet.“ Heidenblut setzt nun auch auf die Prüfung durch das BMG. „Das Ministerium muss jetzt prüfen, ob die neue Richtlinie eine Verbesserung der psychiatrischen und psychoso­ma­tischen Versorgung sicherstellen kann. Ansonsten muss der Bundestag gesetzgebe­risch eingreifen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Ner­ven­heilkunde (DGPPN) sieht den Beschluss als „Affront für alle Betroffenen, Angehörigen und in der Psychiatrie Beschäftigten“ und sieht die Richtlinie als „gescheitert“ an. Aus der Sicht der Gesellschaft drohe nun Personalabbau statt des geforderten besseren Personal­schlüssels.

„Wir können nicht begreifen, wie in Zeiten, in denen Patientensicherheit großgeschrieben wird, so wenig Mut und Entschlossenheit für mehr Personal in der Patientenversorgung aufgebracht wird“, sagte DGPPN-Präsident Andreas Heinz in einer Mitteilung. „Deshalb fordern wir angesichts der jüngsten Beteuerungen zum ersten Welttag der Patienten­si­cherheit den Gesetzgeber und den G-BA als ‚Normgeber‘ auf, Wort zu halten und ent­schie­den für Patientensicherheit und humane Bedingungen in der Versorgung einzuste­hen.“

Patientenmissachtende Entscheidungen

Die Bundespsychotherapeutenkammer, die auch an den Verhandlungen im Plenum be­teiligt war, nannte die Entscheidung „patientenmissachtend“. Der G-BA sei an der Reform „gescheitert“. „Auf den Stationen wird es weiter zu vermeidbarer Gewalt und Zwangsmaß­nahmen kommen, da Patienten in psychischen Krisen nicht angemessen behandelt und ausrei­chend betreut werden können“, sagte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsycho­therapeutenkammer laut einer Mitteilung.

Das Ergebnis der G-BA-Beratung sei „angesichts dieser seit Jahren bekannten Personal­mängel und Behandlungsdefizite beschämend“. Es sei verpasst worden, dass eine nach­hal­tige Erhöhung des Personals sowie mehr Pflegekräfte möglich sei. Mit den neuen Vorgaben sei keine Leitliniengerechte Versorgung der Patienten möglich, so Munz.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, für die ihr Präsidenten Gerald Gaß persön­lich die Verhandlungsführung übernommen hatte, kritisiert am Tag nach der Entschei­dung das Votum des Gremiums deutlich. „Der Beschluss wirft die Psychiatrie um 40 Jahre zurück“, sagte er.

Zusammenfassend lasse sich sagen: „Mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie, weniger Personal für die psychisch kranken Menschen“, heißt es in einer Mitteilung der DKG. „Mit dem kleinteiligen stationsbezogenen Nachweisverfahren verhindert die Mehr­heit im G-BA moderne Versorgungskonzepte. Dies ist nicht nur Auffassung der DKG, son­dern des überwiegenden Teils der Fachgesellschaften im Rahmen des Stellungnahmever­fahrens“, sagte Gaß.

„Es geht hier nur um das Ansinnen der Kassen, Kontrolle auszuüben und Versorgung ein­zuschränken“, heiß es von der DKG. Im Verhandlungsverlauf und noch in der letzten Ple­numssitzung seien die Kliniken dem GKV-Spitzenverband in wesentlichen Punkten entge­gengekommen, um einen Kompromiss zu erzielen. Auch Gaß appellierte an den Bundes­gesundheitsminister sowie an die Bundestagsabgeordneten, den Beschluss des G-BA zu prüfen, ob das Gesetz richtig interpretiert worden sei.

Mit der Richtlinie sollte die Psychiatrie-Personalverordnung von 1990 abgelöst werden. Wenn die Richtlinie nicht vom BMG beanstandet wird, dann tritt sie zum 1. Januar 2020 in Kraft.

bee

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