Heftige Kritik an noch nicht vorliegender, aber beschlossener Psychiatrieleitlinie

Berlin – Noch liegt der konkrete Beschlusstext nicht vor, doch die Kritik an der neuen Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik ist bereits laut und deutlich: Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer öffentlichen Plenumsdebatte mehr als fünf Stunden am Text der neuen Richtlinie gefeilt hatte, kritisierten Gesundheitspolitiker wie Fachgesellschaften den Beschluss.
Der Text der Richtlinie selbst ist noch nicht abschließend fertig, da er in aufwendigen Formulierungsarbeiten vorgestern in kleiner Runde sowie gestern im G-BA-Plenum er- und überarbeitet wurde. Der Text soll jetzt per E-Mail abgestimmt werden.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes hatte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken einen Tag vor dem G-BA-Plenum sich mehr als fünf Stunden zu einer Sitzung mit Abteilungsleitern aus dem GKV-Spitzenverband sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) getroffen, um mögliche Kompromisslinien auszuloten.
Zuvor gab es noch 56 dissente Punkte in der Richtlinie. Aus dem Gespräch am Mittwoch wurde eine neue Tischvorlage erarbeitet, die den Mitgliedern des Plenums dann gestern vorlag. „Ich möchte solch eine Veranstaltung wie gestern nicht noch einmal wiederholen“, erklärte Hecken in der öffentlichen Sitzung mit Blick auf zukünftige strittige Richtlinien, die der G-BA in den folgenden Monaten verabschieden muss.
Erbitterter Streit um jeden einzelnen Punkt
Doch offenbar hatte sein Vermittlungsversuch nicht konkrete Früchte getragen: In der Plenumssitzung stritten die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sowie der DKG zwischen 12.45 Uhr und 18.40 Uhr erbittert um jeden einzelnen Punkt.
Dabei ging es vor allem um die Personalgrößen auf Stationen, die Dokumentation darüber, wie oft wo und wie lange ärztliches wie pflegerisches Personal fehlt sowie wie der Nachtdienst besetzt werden müssen. Diskutiert wurde auch darüber, wie die Organisationseinheit einer Klinik verändert werden kann, ohne, dass eine Anpassung des Personalschlüssels vorgenommen werden muss.
Dabei ging es vor allem auch um innovative Therapien, die sich nicht an Grenzen von Stationen halten würden, erklärte die DKG. Die DKG setzte sich – oftmals vergeblich – dafür ein, die Personalbesetzung nicht zu kleinteilig dokumentieren zu müssen. Nichteinhaltungen von Personalvorgaben sollen künftig im ersten Jahr sanktionslos bleiben, danach können sich Vergütungsausschlüsse für die Kliniken anschließen.
Hecken betonte zu Beginn der Sitzung, dass keine Personalbemessungswerkzeuge beschlossen werden sowie keine Verschlechterungen in die Versorgung kommen werden. Problematisch sei, dass ein Gutachten zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik, das aus Zweifel an der Wissenschaftlichkeit und rechtlicher Fragen nicht für die Beschlussfassung verwendet werden konnte.
Leitliniengerechte Untergrenzen nicht der Auftrag
Als Vertreterin des GKV-Spitzenverbandes betonte Doris Pfeiffer, dass man Untergrenzen beschließe und nicht, wie viel Personal benötigt werde, um eine leitliniengerechte Versorgung zu gewährleisten. „Das war nicht unser Auftrag“, erklärte sie vor Medienvertretern. Untergrenzen bedeute, dass darunter die Patientensicherheit gefährdet sei.
In einer Pressemitteilung nach dem Beschluss erklärte Hecken: „Mit dieser Richtlinie erreichen wir Verbesserungen in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung von erkrankten Kindern und Jugendlichen, bei der pflegerischen Betreuung in der Intensivbehandlung psychisch erkrankter Erwachsener und bei der psychologischen Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten, weil hier die Minutenwerte deutlich erhöht wurden.“
Er kündigte auch an, dass dies nur eine Erstfassung sei. „Sobald die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt, werden wir auf der Grundlage der aus dem Nachweisverfahren gewonnenen Daten weiterberaten und die Richtlinie fortschreiben.“ Für die überarbeitete Richtlinie stimmten die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sowie die drei Unparteiischen Mitglieder des G-BA, die Vertreter der DKG stimmten dagegen. Die nicht-stimmberechtigten Länder und auch Patientenvertreter befürworteten die Richtlinie ebenso.
Details unklar und noch nicht bekanntgegeben
Kritik an dem noch nicht schriftlich vorliegenden Beschluss kommt von allen Seiten – ebenso wie der Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Beschluss zu beanstanden.
Aus der Politik äußerte sich SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut, der schon im Vorfeld Skepsis geäußert hatte, ob der G-BA die politischen Vorgaben von 2016 umsetze. Nun sieht er zwar die fristgerechte Umsetzung erfüllt, aber „es zeigt sich erst in den nächsten Wochen, ob die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert wird.“
Die Kritik aus den Verbänden decke sich mit seinen vorher geäußerten Befürchtungen. „Patienteninteressen und eine zukunftsweisende Versorgung werden nicht genug beachtet.“ Heidenblut setzt nun auch auf die Prüfung durch das BMG. „Das Ministerium muss jetzt prüfen, ob die neue Richtlinie eine Verbesserung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung sicherstellen kann. Ansonsten muss der Bundestag gesetzgeberisch eingreifen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht den Beschluss als „Affront für alle Betroffenen, Angehörigen und in der Psychiatrie Beschäftigten“ und sieht die Richtlinie als „gescheitert“ an. Aus der Sicht der Gesellschaft drohe nun Personalabbau statt des geforderten besseren Personalschlüssels.
„Wir können nicht begreifen, wie in Zeiten, in denen Patientensicherheit großgeschrieben wird, so wenig Mut und Entschlossenheit für mehr Personal in der Patientenversorgung aufgebracht wird“, sagte DGPPN-Präsident Andreas Heinz in einer Mitteilung. „Deshalb fordern wir angesichts der jüngsten Beteuerungen zum ersten Welttag der Patientensicherheit den Gesetzgeber und den G-BA als ‚Normgeber‘ auf, Wort zu halten und entschieden für Patientensicherheit und humane Bedingungen in der Versorgung einzustehen.“
Patientenmissachtende Entscheidungen
Die Bundespsychotherapeutenkammer, die auch an den Verhandlungen im Plenum beteiligt war, nannte die Entscheidung „patientenmissachtend“. Der G-BA sei an der Reform „gescheitert“. „Auf den Stationen wird es weiter zu vermeidbarer Gewalt und Zwangsmaßnahmen kommen, da Patienten in psychischen Krisen nicht angemessen behandelt und ausreichend betreut werden können“, sagte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer laut einer Mitteilung.
Das Ergebnis der G-BA-Beratung sei „angesichts dieser seit Jahren bekannten Personalmängel und Behandlungsdefizite beschämend“. Es sei verpasst worden, dass eine nachhaltige Erhöhung des Personals sowie mehr Pflegekräfte möglich sei. Mit den neuen Vorgaben sei keine Leitliniengerechte Versorgung der Patienten möglich, so Munz.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, für die ihr Präsidenten Gerald Gaß persönlich die Verhandlungsführung übernommen hatte, kritisiert am Tag nach der Entscheidung das Votum des Gremiums deutlich. „Der Beschluss wirft die Psychiatrie um 40 Jahre zurück“, sagte er.
Zusammenfassend lasse sich sagen: „Mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie, weniger Personal für die psychisch kranken Menschen“, heißt es in einer Mitteilung der DKG. „Mit dem kleinteiligen stationsbezogenen Nachweisverfahren verhindert die Mehrheit im G-BA moderne Versorgungskonzepte. Dies ist nicht nur Auffassung der DKG, sondern des überwiegenden Teils der Fachgesellschaften im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens“, sagte Gaß.
„Es geht hier nur um das Ansinnen der Kassen, Kontrolle auszuüben und Versorgung einzuschränken“, heiß es von der DKG. Im Verhandlungsverlauf und noch in der letzten Plenumssitzung seien die Kliniken dem GKV-Spitzenverband in wesentlichen Punkten entgegengekommen, um einen Kompromiss zu erzielen. Auch Gaß appellierte an den Bundesgesundheitsminister sowie an die Bundestagsabgeordneten, den Beschluss des G-BA zu prüfen, ob das Gesetz richtig interpretiert worden sei.
Mit der Richtlinie sollte die Psychiatrie-Personalverordnung von 1990 abgelöst werden. Wenn die Richtlinie nicht vom BMG beanstandet wird, dann tritt sie zum 1. Januar 2020 in Kraft.
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