Heilberufe: Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Zukunft schneller

Berlin – Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen zu. Mit den Regelungen sollen die Anerkennungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, ohne die fachlichen Anforderungen abzusenken.
Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten. Er beschränkt sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme. Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen noch durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt werden.
Mit dem Gesetz wird die direkte Kenntnisprüfung bei der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikationen aus Drittstaaten zur Regel. Um das Verfahren zu entbürokratisieren und Antragsteller sowie die zuständigen Stellen der Länder zu entlasten, werden dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfungen künftig nur noch wahlweise angeboten.
Dies soll vor allem dem ärztlichen Bereich zugutekommen. Die Kenntnisprüfung ist eine Berufszulassungsprüfung und bezieht sich nicht gezielt auf etwaige Defizite in der Berufsqualifikation des Antragstellers, wie es bei der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung der Fall ist. Festgelegt werden vielmehr gleiche Standards für alle. Damit entfallen beispielsweise auch aufwendige Übersetzungen, Vervielfältigungen und Beglaubigungen der Ausbildungsdokumente.
Zudem sollen sprachliche Kompetenzen von Antragstellern aus Drittstaaten in Zukunft schon vor der Berufsqualifikation geprüft werden können. Die elektronische Übermittlung, zum Beispiel von Daten zwischen den Behörden, soll alternativ zur schriftlichen Form möglich werden.
Dem Gesetz zufolge soll die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs in Ausnahmefällen unbefristet erteilt werden können, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Möglichkeiten soll es auch für partielle Berufserlaubnisse im ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Bereich geben.
Sie sind angelehnt an die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) und sollen nur für Berufsqualifikationen gelten, die in der EU, im europäischen Wirtschaftsraum oder gleichgestellten Staaten erworben wurden.
Weiterhin gibt es Klarstellungen und Erleichterungen für das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz sowie das Hebammengesetz.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: