Heimaufsicht schafft Prüfungen in Pflegeeinrichtungen oftmals nicht

Hamburg – Die Heimaufsicht kommt in vielen Teilen Deutschlands einem Bericht zufolge ihrer Kontrollpflicht in Pflegeeinrichtungen nicht nach. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen würden die vorgeschriebenen Prüfquoten bei Weitem nicht erzielt, wie Recherchen des Norddeutschen (NDR) und Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) laut einem Bericht von heute ergaben.
Nach Recherchen des NDR-Politikmagazins „Panorama 3“ kontrollierte die Heimaufsicht in Kiel 2017 von 27 Heimen nur 15. In Hamburg habe die Prüfquote 2016 sogar nur bei acht Prozent gelegen, 2017 bei 22 Prozent. Als Begründung wurde eine zu hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal genannt. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schaffen die Heimaufsichten hingegen ihre vorgeschriebenen Prüfungen.
Gesetzliche Kontrollpflicht
Recherchen des MDR-Magazins „exakt“ zufolge, erreichte die Heimaufsichtsbehörde in Sachsen 2017 ebenfalls nur eine Kontrollquote von knapp 57 Prozent. Dadurch blieben 453 stationäre Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht unkontrolliert. Als Erklärung gibt die sächsische Heimaufsichtsbehörde demnach Zeitmangel an. In Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichten die Heimaufsichtsbehörden zuletzt hingegen eine Quote von über 80 Prozent.
Die Heimaufsicht muss laut den Heimgesetzen der Länder pro Jahr gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Pflegeheimen vornehmen. So soll die Heimaufsicht als staatliche und unabhängige Prüf- und Kontrollinstanz überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, aber auch die Qualität der Betreuung und Pflege in der jeweiligen Einrichtung sicherstellen.
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die vereinbarten Pflegeleistungen erbracht werden. Im Gegensatz zum MDK kann die Heimaufsicht bei Mängeln in den Heimen als staatliche Behörde auch sanktionierend eingreifen. Die Maßnahmen variieren je nach Schweregrad von Beratungen über Anordnungen, Aufnahmestopps bis hin zu Schließungen.
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