Heimkinder mit Behinderungen können länger entschädigt werden

Berlin – Menschen, die in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik und der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe lebten, können sich nun voraussichtlich bis Ende 2020 an eine Stiftung für Entschädigungsleistungen wenden. Einer entsprechenden Verlängerung der Anmeldefrist stimmte das Bundeskabinett in Berlin zu. Ursprünglich konnten sich Betroffene nur bis Ende 2019 an die Stiftung wenden. Länder und Kirchen, die ebenfalls an der Stiftung beteiligt sind, müssen noch zustimmen.
Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren hätten oder noch Zeit zum Überwinden innerer Widerstände gegen ein Offenbaren ihres Schicksals bräuchten, sollten nicht ausgeschlossen bleiben, sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) heute.
Die Stiftung richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids vorliegt.
Da Bund, Länder und Kirchen als Beteiligte der Stiftung nur gemeinsam über die Verlängerung der Anmeldefrist entscheiden können, wird die Änderungsvereinbarung erst wirksam, wenn sie auch von Ländern und Kirchen unterzeichnet ist. Vorgesehen ist, dass bis zum Ende des Jahres alle Unterschriften vorliegen.
2012 waren die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ von Bund, Ländern und Kirchen errichtet worden. Menschen mit Behinderungen wurden hier allerdings nicht einbezogen. Die Stiftung für diese Betroffenen nahm Anfang 2017 ihre Arbeit auf. Sie bezahlt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: