Politik

Bundesregierung will finanzielle Hilfen für Gewaltopfer verbessern

  • Mittwoch, 16. Oktober 2019
Beim Terroranschlag am Breitscheidplatz in Berlin waren am 19. Dezember 2016 mindestens zwölf Menschen getötet und rund 50 verletzt worden. /dpa
Beim Terroranschlag am Breitscheidplatz in Berlin waren am 19. Dezember 2016 mindestens zwölf Menschen getötet und rund 50 verletzt worden. /dpa

Berlin – Opfer von Gewalttaten sollen Leistungen künftig schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Re­gelung des Sozialen Entschädigungsrechtes. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregie­rung nach eigener Darstellung auf die Auswir­kungen des Terroranschlages auf dem Ber­liner Breitscheidplatz im Dezember 2016.

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem 1950 für die Kriegsopfer und ihre Hinter­bliebe­nen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich künftig an den heu­tigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalt- und Terror­taten, aus­richten.

Unter anderem sollen Entschädigungszahlungen deutlich erhöht und der Zugang zu Hil­fen erleichtert werden. So sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschä­digten ausgeglichen und Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte deutlich erhöht werden. Außerdem sollen die Waisenrenten und die Übernahme der Be­­stattungskosten erhöht werden.

Auch eine verbesserte Unterstützung für Überführungen ist geplant. Alle Opfer von Ge­walttaten in Deutschland sollen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthalts­status gleichbehandelt werden. Neu eingeführt werden die Schnellen Hilfen, also Leis­tungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den bisher in der Gewaltopferentschädigung verwen­deten Gewaltbegriff neu zu definieren. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Ge­walt (zum Beispiel schwerem Stalking und Menschenhandel) eine Entschädigung er­halten können.

may/hib

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