Politik

Bundeskabinett beschließt Hilfen für misshandelte Heimkinder

  • Mittwoch, 9. November 2016

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute nach langwierigen Verhandlungen Hilfen für Men­schen beschlossen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in Heimen der Behin­der­tenhilfe oder in der Psychiatrie misshandelt worden sind. Die Organisation dieser Hil­fen soll eine neue Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ übernehmen.

„Für die betroffenen Menschen, die seit Jahren für Entschädigung sowie die Anerken­nung ihres Unrechts kämpfen, ist das eine gute Nachricht. Sie erhalten ab kommendem Jahr eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro für die Arbeitsleistungen während ihrer Zeit in den Einrichtungen“, sagte der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer.

Scharfe Kritik an dieser Regelung übte Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Es ist überaus beschämend, dass die Betroffenen deutlich geringere finanzielle Leistungen erhalten als ehemalige Heimkinder aus der Kinder- und Jugendhilfe. Leider waren der Politik Kostenerwägungen wichtiger als eine angemessene Anerkennung des Unrechts“, sagte sie.

Menschen, die in Behin­dertenheimen und Psychiatrien waren, hätten vielfach uner­mess­­li­ches Leid und Unrecht erlebt. „Ihre Ungleichbehandlung ist durch nichts zu rechtferti­gen. Den Betroffenen wird damit, nach den Misshandlungen in den Einrichtungen und der Nicht-Berücksichtigung bei den bestehenden Heimkinderfonds, erneut Unrecht zuge­fügt“, so Rüffer.

Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion, wies daraufhin, dass es bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geben werde, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sein sollen. Betroffene könnten sich dort bis Ende 2019 anmelden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit werde sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Bereits seit dem Jahr 2012 existieren die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jah­ren 1949 bis 1990“. Träger dieser beiden Fonds sind Bund, Länder und Kirchen. Schon damals war bekannt, dass es in Heimen der Behindertenhilfe und in stationären Psychia­trien ebenfalls zu Missbrauch und Gewalthandlungen gekommen war. Die Betroffenen wur­den damals jedoch nicht in die Fonds „Heimerziehung“ einbezogen. Der Deutsche Bun­destag hatte daher schon im Juli 2011 die Bundesregierung aufgefordert, auch für diese Menschen Hilfen auf den Weg zu bringen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung