Herzchirurgen begrüßen Vorschläge für Zweitmeinungsverfahren

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) hält Zweitmeinungen für ein wichtiges Instrument für eine bestmögliche, individuelle Patientenversorgung. Die Fachgesellschaft begrüßt daher die Vorschläge für ein Zweitmeinungsverfahren bei acht planbaren kardiochirurgischen oder kardiologischen Eingriffen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgelegt hat.
„Das Einholen einer Zweitmeinung dient besonders der Patientensicherheit“, sagte der DGTHG-Präsident Andreas Böning.
Das IQWiG hat für insgesamt 15 elektive Eingriffe ein Zweitmeinungsverfahren vorgeschlagen, acht von ihnen aus der Herzmedizin.
Diese sind: Die Implantation von Defibrillatoren und Herzschrittmachern, elektrophysiologische Untersuchung und Ablation, Myokardperfusionsbildgebung, perkutane Koronarintervention (PCI), Herzkatheteruntersuchung/ Koronarangiografie, Chirurgie des intakten Aortenaneurysmas, Herzklappenersatz und die Koronararterien-Bypassoperation.
Böning betonte, auch das „shared decision making“ von Patient und Arzt sei bei der medizinischen Entscheidung für oder gegen eine invasive Diagnostik oder Therapie wichtig.
„Für unser Fachgebiet gilt, das interdisziplinäre Herzteam konsequenter umzusetzen und gemeinsam mit den Patienten die Behandlungsoptionen abzuwägen sowie im Konsens die patientenindividuelle Therapie festlegen. Das Patientenmitspracherecht ist unverzichtbarer Aspekt, der wesentlich zum Behandlungserfolg beiträgt“, sagte er.
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