Ärzteschaft

Zweitmeinung künftig auch per Videosprechstunde möglich

  • Freitag, 25. Juni 2021
/fizkes, stock.adobe.com
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Berlin – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) können Zweitmeinungen ab Juli auch im Rah­men einer Videosprechstunde eingeholt werden. Bislang mussten Patienten dafür persönlich vorspre­chen.

Erfolgt die ärztliche Zweitmeinung im Rahmen einer Videosprechstunde (Anlage 31b BMV-Ärzte) können zu den jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen die Gebühren­ord­­nungs­positionen 01444 (10 Punkte / 1,11 Euro) und 01450 (40 Punkte / 4,45 Euro) abgerechnet werden. Dabei gelten die gleichen Abrechnungsbestimmungen, wie für die Abrechnung der Videosprech­stunde außerhalb des Zweitmeinungsverfahrens.

Gesetzlich Versicherte können vor geplanten Gebärmutterentfernungen, Mandeloperationen, Schulter­arthroskopien sowie Implantationen von Knieendoprothesen eine zweite ärztliche Meinung als Kassen­leis­tung einholen.

Ab ersten Juli greift die Kassenleistung auch für die Indikation einer Amputation bei diabe­tischem Fuß­syn­­drom. Das neue Zweitmeinungsverfahren bezieht sich dabei auf planbare Minorampu­tationen (bis unter­halb des Knöchels) oder Majoramputationen (bis oberhalb des Knöchels) bei Diabetikern.

Künftig soll die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren durch weitere Indikationen ergänzt werden. Das geplante Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sieht vor, dass der Gemeinsame Bun­des­ausschuss jährlich mindestens zwei weitere Eingriffsthemen pro Jahr beschließen muss.

hil/sb

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