Hessen unterzeichnet Staatsvertragsentwurf zur PID
Wiesbaden – Hessen hat den Staatsvertragsentwurf zur Errichtung einer länderübergreifenden Ethikkommission in Sachen Präimplantationsdiagnostik (PID) unterzeichnet. Zur Durchführung der PID wird Baden-Württemberg mit Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen eine Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg errichten, wie die Landesregierung in Wiesbaden erläuterte.
„Das ist ein zentraler Schritt, um bei diesem hochsensiblen Thema eine Einrichtung zu etablieren, die bei der Durchführung der PID unterstützt und mit dafür Sorge trägt, dass die Vorgabe des Gesetzgebers, diese nur in strengen Ausnahmefällen zuzulassen, auch eingehalten wird”, betonte Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU).
Der Staatsvertrag konkretisiert nach Angaben der Landesregierung die Vorgaben der Präimplantationsdiagnostikverordnung des Bundes (PIDV) zur Durchführung der PID in einem PID-Zentrum, insbesondere die Zuständigkeit der Ethikkommission, ihre Zusammensetzung, die Benennung und Berufung der Mitglieder sowie die Berichtspflicht der Kommission gegenüber den beteiligten Ländern. Ein ähnliches Abkommen wurde bereits zwischen Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg und Hamburg getroffen, die eine Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg einrichteten.
Wenn der nun von Hessen unterzeichnete Staatsvertragsentwurf von den anderen beteiligten Ländern unterzeichnet ist, werde über das Kabinett ein Zustimmungsgesetz eingebracht und der Vertrag so formal auf den Weg gebracht, hieß es in Wiesbaden.
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