Politik

Bayern macht Weg für Präimplanta­tionsdiagnostik frei

  • Montag, 9. Februar 2015

München – Auch in Bayern können voraussichtlich in einigen Monaten Paare nach einer künstlichen Befruchtung unter bestimmten Bedingungen eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vornehmen lassen. Seit Jahresbeginn ist dazu das bayerische Ausführungsgesetz in Kraft. Allerdings dürfen die Untersuchungen nur an staatlich anerkannten PID-Zentren und nach Befürwortung durch eine eigens eingerichtete Ethikkommission stattfinden. Am Freitag machte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) den Weg für die Zulassung von PID-Zentren frei, die es in anderen Bundesländern schon gibt. Ab sofort können bei ihrem Ministerium entsprechende Anträge gestellt werden.

Das Regensburger Zentrum für Humangenetik geht davon aus, dass die Umsetzung der Regeln noch bis Frühsommer dauert. An einer PID interessierte Familien können sich aber schon auf eine Warteliste setzen lassen. Die Ministerin rief zu einem verant­wortungs­vollen Umgang mit der Methode auf. Die Untersuchung des Embryos belaste die Psyche der Eltern in hohem Maße.

Der Bundestag hatte nach heftigen Debatten bereits 2011 ein Gesetz verabschiedet, das die PID grundsätzlich verbietet. Erlaubt ist sie nur Paaren, bei denen beide eine Veran­lagung für eine schwere Erbkrankheit in sich tragen oder das Risiko einer Fehlgeburt sehr groß ist. Kritiker wie Vertreter der Kirchen und Behindertenorganisationen warnen vor einem ethischen Dammbruch. Nach derzeitigen Schätzungen wird bundesweit mit rund 250 bis 300 Fällen pro Jahr gerechnet.

kna

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