Ärzteschaft

Baden-Württemberg: Statut für PID-Ethikkommission

  • Montag, 28. Juli 2014

Stuttgart ­- Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat das Statut für eine länder­übergreifende Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verab­schiedet. Das teilte die Kammer heute in Stuttgart mit. Pro Bundesland werde nur mit einer geringen Zahl von Anträgen gerechnet. Deshalb habe sich die Landesärztekammer Baden-Württem­berg mit den Ärztekammern aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen darauf verständigt, eine gemeinsame Ethikkommission zu errichten.

Das baden-württembergische Sozialministerium hatte bereits am 3. Juni einen Staatsvertrag beschlossen, der die Vorgaben der PID-Verordnung des Bundes konkretisiert. Jetzt muss noch, so die Ärztekammer, ein Zustimmungsgesetz in den Landtag eingebracht und dort verabschiedet werden.

Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg richteten inzwischen eine Ethikkommission ein. Im März wurde in Lübeck das erste PID-Zentrum zugelassen.

Kli

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