Hessen verabschiedet Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke
Wiesbaden – Ein Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke hat der hessische Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschlossen. „Das ist ein guter Tag für die betroffenen Menschen“, sagte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) gestern im Wiesbadener Parlament nach der Verabschiedung in dritter Lesung.
Mit den Regelungen werde die Situation psychisch kranker Menschen umfassend verbessert, indem Hilfen der Vorrang vor Zwang eingeräumt werde, erklärte der CDU-Gesundheitsexperte Ralf-Norbert Bartelt. Es werde dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung getragen, sodass stationäre Unterbringungen möglichst vermieden werden. Vor allem die sozialpsychiatrischen Dienste würden gestärkt.
Prävention, Hilfe und Heilung ständen im Fokus des Gesetzes, ergänzte der Grünen-Abgeordnete Marcus Bocklet. Grundgedanke sei, Betroffene und ihre Familien etwa über den sozialpsychiatrischen Dienst früh Hilfe anzubieten, damit eine Unterbringung erst gar nicht nötig werde. Dieser Grundsatz werde zusätzlich durch Anlaufstellen gestärkt, die ständig erreichbar seien.
Die Opposition von SPD, Linken und FDP kritisierte dagegen, dass bei dem Gesetz eine große Chance vertan worden sei. Vor allem der Bedarf von rund um die Uhr besetzten Krisendiensten in den Regionen sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
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