Politik

NRW: Kabinett beschließt Reform des Psychiatriegesetzes

  • Mittwoch, 25. Mai 2016
Uploaded: 17.02.2014 17:50:54 by mis
dpa

Düsseldorf – Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat die von Gesundheits­ministerin Barbara Steffens (Grüne) vorgelegte Reform des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) gebilligt. Die Novelle wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Ziel ist es nach Angaben der Landesregierung, die Rechte von Patienten während einer Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern zu stärken.

„Zwangsmaßnahmen dürfen künftig nur noch die Ultima Ratio sein“, erklärte Steffens. Handlungsleitend für die vorgelegten Gesetzesänderungen sei es gewesen, Selbstbe­stimmung und Unabhängigkeit der Patienten maximal zu schützen und zu achten.

Eine Behandlung gegen den Willen der Betroffenen während einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik muss nach den Vorgaben des Gesetzes demnächst die absolute Ausnahme und die letzte Möglichkeit sein, um Lebensgefahr oder erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen abzuwenden.

Das gilt auch für Maßnahmen, die die persönliche Freiheit einschränken wie Fixierungen oder Isolierungen. Zwangsbehandlung aber auch länger andauernde Fixierungen müssen zudem zukünftig durch einen richterlichen Beschluss genehmigt werden. Bisher war für die Durchführung der angeführten Zwangsmaßnahmen allein das Vorliegen einer nach ärztlicher Feststellung „erheblichen Gefährdung“ Voraussetzung.

Die Behandlung auf Augenhöhe und die Freiheit der Patienten, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen, seien Leitlinien psychiatrischen Handelns, führte Steffens aus. Sie erläuterte, dass jeder Mensch durch eine Behandlungsvereinbarung mit einer Klinik oder mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt seinen Willen zu Behandlungs­möglichkeiten festlegen. Dies könne entscheidend sein in Situationen, in denen Patienten selbst nicht die Möglichkeit hätten, ihren Willen zu äußern oder sie nicht fähig seien, eine wirksame Einwilligung zu geben, so die Landesgesundheitsministerin.

may

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