Hessens Verbraucherschutzministerin räumt Unstimmigkeiten bei Wilke-Kontrolle ein

Wiesbaden/Korbach – Der für die Lebensmittelüberwachung beim Wursthersteller Wilke zuständige Landkreis Waldeck-Frankenberg soll das Land Hessen in einem Fall nur unzureichend über Mängel in dem Betrieb informiert haben. Das berichtete heute Hessens Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Grüne).
Sie sprach von Unstimmigkeiten bei einer Kontrolle am 5. September. „Die Aufklärungsarbeit steht jetzt im Fokus. Wir haben den Landkreis aufgefordert, bis 25. Oktober ausführlich über noch offene Fragen zu berichten“, sagte die Ministerin heute vor dem Umweltausschuss in Wiesbaden.
Eigentlich sollten an der Kontrolle neben dem Kreis das Regierungspräsidium Kassel und das Landeslabor Hessen teilnehmen. Doch nach derzeitiger Aktenlage sei die Kontrolle vom Landkreis vor dem verabredeten Zeitpunkt und vor dem Eintreffen der Vertreter des Regierungspräsidiums und des Landeslabors durchgeführt worden.
Stattdessen habe es nur eine gemeinsame Besprechung an diesem Tag gegeben. „Über die bei der Kontrolle vorgefundenen Mängel berichtete der Landkreis dem Regierungspräsidium in der Besprechung nach bisherigem Kenntnisstand unzureichend“, erklärte dazu das Umweltministerium.
In der Wurst des Herstellers Wilke in Twistetal-Berndorf waren wiederholt Listerienkeime nachgewiesen worden. Drei Todesfälle und Dutzende Krankheitsfälle werden mit Wilke-Produkten in Verbindung gebracht. Behörden hatten den Betrieb vor zwei Wochen geschlossen. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Geschäftsführer.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch wirft den Behörden vor, zu spät reagiert zu haben. Deshalb wird über den Zeitpunkt gestritten, ab wann sie über die Zustände bei Wilke im Bild waren.
Der Landrat des Kreises Waldeck-Frankenberg, Reinhard Kubat (SPD), erklärte, man arbeite mit Hochdruck an einem Bericht zum Fall Wilke. Nach den bisherigen Feststellungen hätten die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung „in einer sehr komplexen, komplizierten und durch die juristischen Rahmenbedingungen nicht einfachen Lage nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und einen guten Job gemacht“.
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