Hessische Ärzteschaft warnt vor unerlaubten Botox-Behandlungen

Frankfurt am Main – Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) fordert, unerlaubte Anwendungen von Botulinumtoxin A durch nichtärztliche Anbieter konsequenter zu kontrollieren und strafrechtlich zu sanktionieren.
Botulinumtoxin A (Botox) ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und kann zu Nebenwirkungen führen, beispielsweise zu Muskellähmungen oder Schluckstörungen. Injektionen mit Botox gelten daher als medizinische Eingriffe, nicht als reine Kosmetik. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland nur approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie unter bestimmten Bedingungen im Mund-Kiefer-Bereich auch Zahnärztinnen und Zahnärzte Botox-Injektionen verabreichen.
Im Gegensatz dazu dürfen dies weder Heilpraktikerinnen und -praktiker noch Kosmetikerinnen und Kosmetiker. Zudem ist es Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet, in Heilpraktikerpraxen oder Kosmetikstudios Botox zu spritzen.
Man sehe mit großer Sorge, dass dennoch immer mehr Unternehmen in verschiedenen Heilpraktikerpraxen und Kosmetikstudios Botox-Behandlungen anbieten, die außerdem oftmals von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ohne deutsche Approbation durchgeführt werden, betonte heute die Landesärztekammer Hessen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: