Ärzteschaft

Hessische Hausärzte können Anträge auf Unterstützung durch Gemeindeschwester stellen

  • Mittwoch, 2. Oktober 2019
/Monkey Business, stock.adobe.com
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Frankfurt am Main – Hausärzte in Hessen und die Kommunen des Bundeslandes können ab sofort Anträge auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester stellen. „Wir möchten Menschen, die Hilfe brauchen, aber selbst keinen Weg finden, diese zu organisieren, mit einem Beratungsangebot von Gemeindeschwestern unterstützen“, sagte die hessische Staatssekretärin für Soziales und Integration, Anne Janz.

Die Gemeindeschwester soll ältere Menschen zu Hause besuchen und sich ein Bild von der Versorgungssituation verschaffen, um anschließend in enger Abstimmung mit den Betroffenen Unterstützungsleistungen anzuregen und zu koordinieren. Auf diese Weise soll sie Menschen in ihrer persönlichen Lebenssituation stärken, dazu beizutragen, eine Verein­samung im Alter zu vermeiden und für eine möglichst langwährende Selbstständigkeit sorgen. Dabei gehe es auch darum, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden, so Janz. Darüber hinaus könne das Programm die hausärztliche Praxis entlasten.

Für den Einsatz von Gemeindeschwestern stehen laut der Staatssekretärin im Haushaltsplan des Landes von 2020 bis 2024 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderung soll es Kommunen und Hausärzten ermöglichen, Gemeindeschwestern anzustellen, die mit den örtlichen Altenhilfestrukturen zusammenarbeiten.

Die Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ ist Teil der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und soll die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung für Menschen schließen, die noch keinen Pflegebedarf im Sinne des elften Sozialgesetz­buches haben. Antragsberechtigt sind Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten.

Für die Förderrunde 2020 können ab sofort Anträge bis zum 30. Oktober 2019 eingereicht werden. „Im Antrag sollte ein erkennbares Konzept zur Ausweitung der bisherigen Tätig­keiten im Bereich der sozialen Unterstützung älterer Menschen enthalten sein“, hieß es aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

hil

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