Hessisches Krebsregister soll reformiert werden

Wiesbaden – Hessen will mit einer Reform seines Krebsregisters diese Daten künftig noch besser im Kampf gegen die Krankheit nutzen. Mit der Novelle des Krebsregistergesetzes sollen unter anderem die Qualität der Daten steigen und die Rechte der Patienten gestärkt werden.
„Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und ihrem Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen sowie Lücken in der onkologischen Versorgung zu erkennen und zu beheben“, erklärte Sozialminister Kai Klose (Grüne) heute im Landtag in Wiesbaden.
Außerdem solle künftig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich sein, wenn gegen die Meldepflicht für Krebserkrankungen verstoßen wird. „Erstmals führen wir auch eine Löschfrist der erhobenen Daten zehn Jahre nach der letzten Meldung ein“, erläuterte Klose bei der Einbringung des Gesetzentwurfs.
Um mehr Meldungen zu bekommen, sollen künftig auch nicht mehr nur angestellte Ärztinnen und Ärzte allein für die Krebsregistrierung verantwortlich sein, sondern auch die Leitungen von Einrichtungen, in denen Tumorpatienten behandelt werden. Nach den Plänen der Landesregierung soll das hessische Krebsregister künftig selbst Forschung betreiben und seine Daten auch anderen Institutionen zur Verfügung stellen können.
Die epidemiologische Krebsregistrierung ist in Hessen seit 2001 gesetzlich verankert und wird seit 2006 auf Landesebene flächendeckend umgesetzt, wie das Sozialministerium erklärte. Hessische (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die an der Behandlung bösartiger Tumorerkrankungen mitwirken, sind dazu verpflichtet, Informationen zu übermitteln. Seit 2023 ist das Krebsregister im neuen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege angesiedelt.
Die Pläne der Landesregierung stießen im Landtag überwiegend auf Zustimmung. „Mit dem Krebsregistergesetz lässt sich die Behandlung und im Idealfall die Heilung einer der häufigsten und heimtückischsten Erkrankungen verbessern“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Daniela Sommer. Bei der anstehenden Gesetzesreform müsse es unter anderem um den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden sowie Fragen der Finanzierung gehen.
Auch der FDP-Abgeordnete Yanki Pürsün begrüßte die Weiterentwicklung des Krebsregisters. Allerdings hätten die geplanten Sanktionen für Nichtmelder früher kommen müssen, sagte er. Volker Richter von der AfD-Fraktion nannte den Kampf gegen Krebs eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.
Die Vertreterin der Linksfraktion, Petra Heimer, rief alle Menschen dazu auf, das Angebot von Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen. Sie forderte, bei der Datenerfassung künftig auch zu berücksichtigen, ob eine Krebserkrankung möglicherweise etwas mit dem Arbeitsplatz des Patienten zu tun hat.
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