Hessischer Landtag beschließt Reform des Krebsregistergesetzes

Wiesbaden – Mit neuen Regeln für das Krebsregister will Hessen diese wissenschaftlichen Daten künftig besser im Kampf gegen Tumorerkrankungen nutzen. Der Landtag beschloss gestern einstimmig eine entsprechende Gesetzesnovelle.
Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) sagte, Gesundheitsdaten hätten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Therapieverfahren. „Gleichzeitig gehören sie aber zu den sensibelsten Daten die es gibt.“
In der Novelle werde dem Schutz der Patientendaten mit mehreren Präzisierungen Rechnung getragen. Außerdem wird künftig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich, wenn gegen die Meldepflicht für Krebserkrankungen verstoßen wird.
Um mehr Daten zu bekommen, sind künftig nicht mehr nur angestellte Ärzte allein für die Krebsregistrierung verantwortlich, sondern auch die Leitungen von Einrichtungen, in denen Tumorpatienten behandelt werden. Das Krebsregister wird künftig selbst Forschung betreiben und seine Daten auch anderen Institutionen zur Verfügung stellen.
Die epidemiologische Krebsregistrierung ist in Hessen seit 2001 gesetzlich verankert und wird seit 2006 auf Landesebene flächendeckend umgesetzt. Hessische (Zahn-)Ärzte, die an der Behandlung bösartiger Tumorerkrankungen mitwirken, sind dazu verpflichtet, Informationen zu übermitteln. Seit 2023 ist das Krebsregister im neuen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege angesiedelt.
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