Hilfsmittel zum Glukosemanagement: Probleme behoben

Berlin – Die neue Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ hatte im vergangenen Jahr zu Problemen in der Diabetikerversorgung geführt. Diese sollen nun weitgehend behoben sein. Dies teilten die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der GKV Spitzenverband (GKV-SV) dem Deutschen Ärzteblatt im Zuge der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses mit.
Einige Produkte aus den Produktgruppen 03 „Applikationshilfen“ und 21 „Messgeräte für Körperzustände/-funktionen“ waren im vergangenen Jahr in die neue Produktgruppe 30 verlegt worden, sodass die Krankenkassen ihre Verträge entsprechend anpassen mussten.
Dies war in einigen Fällen jedoch nicht geschehen, sodass die Abgabe von Hilfsmitteln an Diabetiker zeitweise ungeregelt war. Im Zuge der Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses ist diese Problematik nun offenbar beseitigt worden.
Nach der Überarbeitung stehen gesetzlich Versicherten rund 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung. In den letzten fünf Jahren wurden 17.000 neue Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und mehr als 9.000 Produkteinträge aktualisiert. Dies berichtete Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Zu den neuen Produkten zählen beispielsweise Pflegehilfsmittel zur Kommunikation und orthopädische Roller, die bei Menschen mit bestimmten Einschränkungen für eine selbstständige, sichere Fortbewegung mit wenig Kraftaufwand sorgen können.
„Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt dafür, dass die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhalten“, sagte Kiefer. Mit der regelmäßigen Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sollen neue Produktentwicklungen und Fertigungstechniken so schnell wie möglich bei den Versicherten ankommen.
Um die Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen, beteiligen sich an dem Prozess sowohl Interessenvertretungen der Patienten, die Spitzenorganisationen der Hersteller und Leistungserbringer als auch medizinische Fachgesellschaften und Sachverständige.
Das Hilfsmittelverzeichnis soll Transparenz schaffen und bundesweit für eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der GKV-Versicherten durch die Leistungserbringer sorgen, so Kiefer.
Der neue Fortschreibungsbericht für den Überarbeitungszeitraum von März 2023 bis Februar 2024 wurde dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kürzlich übergeben.
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