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Positionspapier: AOK will Hilfsmittel­versorgung verbessern

  • Dienstag, 13. Juni 2023
/Production Perig, stock.adobe.com
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Berlin – Der AOK-Bundesverband hat Reformen in der Hilfsmittelversorgung gefordert. Gesetzlich Versicherte müssten eine hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln regelhaft ohne Mehrkosten erhalten und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent solle künftig auf alle Hilfsmittel angewendet werden, heißt es dazu in einem heute Veröffentlichten Positionspapier.

Laut AOK sorgt das runderneuerte und regelmäßig aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis mittlerweile dafür, dass die geltenden Produkt- und Dienstleistungsstandards kontinuierlich auf dem Stand der medizinisch-technischen Entwicklung bleiben.

„Versichertenbefragungen zeigen aber, dass nicht alle Leistungserbringer immer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, jedem Versicherten ein für seinen Versorgungsfall adäquat geeignetes Produkt mehrkostenfrei anzubieten“, begründet die AOK in ihrem Positionspapier. Daher fordert die AOK, dass die Hilfsmittelversorger bei der Wahl eines Mehrkostenproduktes verpflichtet werden, der Krankenkasse des Versicherten die auslösenden Gründe über das elektronische Abrechnungsverfahren routinemäßig mitzuteilen.

Die AOK weist in ihrem Papier zudem darauf hin, dass derzeit nur ausgewählte Hilfsmittel vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent profitieren. „Diese unnötige Belastung der Beitragszahlenden ist sozialpolitisch nicht nachvollziehbar“, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Zudem verursachten die unterschiedlichen Steuersätze einen erheblichen Aufwand für Hersteller, Leistungserbringer und Krankenkassen. Daher sei die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf alle Hilfsmittel überfällig.

Darüber hinaus hat sich die AOK für einen Abbau von Überregulierung im Hilfsmittelbereich, für eine komplett digitale Kommunikation zwischen den an der Versorgung beteiligten Partnern und für mehr Wettbewerb in der Hilfsmittelversorgung ausgesprochen.

„Überflüssige Bürokratie bindet aktuell zu viel Personal und führt zu unnötigen Kosten im Hilfsmittelbereich“, so Reimann. So habe sich etwa der Text des für die Hilfsmittelverträge maßgeblichen § 127 SGB V in den letzten 15 Jahren vervierfacht. Die immer komplexer werdenden Regelungen sorgen der Kasse zufolge bei allen an der Versorgung Beteiligten für hohen bürokratischen Aufwand und steigende hohe Kosten.

Beispielsweise müssten aufgrund bürokratischer Vorgaben voll funktionstüchtige Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre ausgetauscht werden. „Wenn man auf diesen auch ökologisch unverantwortbaren Austausch verzichten würde, könnte die Versichertengemeinschaft Millionen Euro sparen“, verwies Reimann.

Die AOK hat daher in ihrem Papier gefordert, dass die Informations- und Kontrollpflichten der Krankenkassen ebenso reduziert werden wie zum Beispiel die kleinteiligen Vorgaben für die Präqualifizierung der Leistungserbringer. Außerdem sei es höchste Zeit, nicht nur die Verordnung von Hilfsmitteln, sondern die gesamte Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zu digitalisieren. So sollten zum Beispiel Kostenvoranschläge für Hilfsmittel nur noch elektronisch gestellt und beantwortet werden.

Vor dem Hintergrund der permanent steigenden Kosten zulasten der Beitragszahlenden und der angespannten Finanzsituation der GKV hat die AOK in ihrem Positionspapier darüber hinaus darauf gedrungen, den Krankenkassen wieder mehr Vertragsinstrumente wie Ausschreibungen oder Selektivverträge in die Hand zu geben.

„Aktuell ist laut Bundeskartellamt der Preis- und Qualitätswettbewerb im Hilfsmittelbereich durch die beherrschende Marktmacht einzelner Anbieterorganisationen stark eingeschränkt“, sagte Reimann. Auf Vertragsabsichtsbekanntmachungen werde kaum reagiert, oft seien nur noch marktbeherrschende Zusammenschlüsse von Leistungserbringern zu Vertragsverhandlungen bereit. „Daher ist es höchste Zeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder wettbewerbsfreundlicher zu gestalten“, betonte Reimann.

„Marktaktive Anbieter“ müssten wieder eine realistische Chance bekommen, durch Initiative Exklusivitätsvorteile zu erlangen. Statt die Hilfsmittelversorgung künftig nur noch über landesweite Einheitsverträge zu regeln, brauche es einen „dynamischen ordnungspolitischen Rahmen“.

hil/sb

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