Politik

Bundesregierung: Kein Änderungsbedarf bei Hilfsmitteln nötig

  • Donnerstag, 10. August 2023
/picture alliance, photothek, Ute Grabowsky

Berlin – Die Bundesregierung hält die geltenden Regelungen für die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer heute veröffentlichten Ant­wort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Die Unionsfraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass Patienten nicht mit Hilfsmitteln versorgt würden, die nicht im Verzeichnis aufgeführt würden. Außerdem gebe es zeitliche Verzögerungen.

Zu den Hilfsmitteln gehören etwa medizinische Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Duschhilfen, Hörhilfen oder Inkontinenzhilfen. Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung. Die Krankenkassen schließen dazu Verträge mit den Vertreibern von Hilfsmitteln.

Für die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis der Kassen müssen die Hersteller insbesondere die Funktionstauglichkeit, Qualität und gegebenenfalls den medizinischen beziehungsweise pflegerischen Nutzen des Hilfsmittels nachweisen.

Fristüberschreitungen kämen nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen nur selten vor, so die Bundesregierung weiter.

Insgesamt dauerten die Antragsverfahren für die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis laut der Antwort im Schnitt 62 Tage, bei neuartigen Produkten 203 Tage, jeweils ohne Widerspruchsverfahren.

Im Zeitraum zwischen Juli 2022 und Juli 2023 seien 34 neuartige Produkte in das Verzeichnis aufgenommen worden.

kna

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