HNO-Ärzte kritisieren negative Bewertung einer Hörsturz-Therapie
Neumünster – Die Hals-Nasen-Ohren (HNO)-Ärzte in Deutschland wehren sich gegen Kritik an einer Glukokortikoid-Therapie bei Hörsturz. Diese verbreitet der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) über den sogenannten IGeL-Monitor. Anfang Juli bewertete dieser die systemische Gabe von Glukokortikoiden bei Hörsturz als Selbstzahlerleistung (Individuelle Gesundheitsleistung, IGeL). „Aus den Daten ziehen wir den Schluss, dass es keine Hinweise auf einen Nutzen, aber Hinweise auf einen geringen Schaden gibt“, lautete das Fazit der Autoren des IGeL-Monitors.
Im Gegensatz dazu zähle die seit 2014 gültige Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) den Einsatz hochdosierter Cortison-Präparate durchaus zu den Behandlungsmöglichkeiten, kritisieren die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie und der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte.
Statt die aktuelle Leitlinie der AWMF bei der Begutachtung im IGeL-Monitor zu verwenden, beziehe sich dieser auf eine veraltete Leitlinie aus dem Jahr 2010, monieren Fachgesellschaft und Berufsverband. Nach Ansicht der HNO-Mediziner verunsichert eine solche „fragwürdige und irreführende“ Information im IGeL-Monitor die Patienten. Der Beitrag müsse daher im Sinne einer neutralen, fachlich korrekten Darstellung der Cortison-Therapie bei einem Hörsturz überarbeitet werden.
Aufgrund der mit einem Hörsturz einhergehenden Einschränkung der Lebensqualität sei eine Behandlung grundsätzlich gerechtfertigt. Gleichzeitig bedürfe nicht jeder Hörsturz einer Behandlung. Bei informierten Patienten mit geringfügigen Hörverlusten ohne Beeinträchtigung des sozialen Gehörs könne eine Spontanremission abgewartet werden. Bei ausgeprägtem Hörverlust, vorgeschädigten Ohren sowie bei zusätzlich vestibulären Beschwerden sei jedoch eine unmittelbare ambulante oder stationäre Behandlung zu empfehlen, heißt es in der Stellungnahme.
Trotz der vergleichsweise dünnen Studienlage zur Hörsturz-Therapie gebe es positive Hinweise, die den individuellen Einsatz einer systemischen intravenösen Hochdosis-Glukokortikoidtherapie rechtfertigten, stellen Fachgesellschaft und Berufsverband klar. Einem Patienten eine solche Behandlung nach entsprechender Aufklärung zu verweigern, wäre daher „zutiefst unethisch und unärztlich“.
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