Hörsturz: HNO-Ärzte kritisieren Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Neumünster – Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-(HNO-)Ärzte kritisiert die mangelnden Optionen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Behandlung eines Hörsturzes. Der Berufsverband verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben der aktuell gültigen S1-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Leitlinie empfiehlt bei einem akuten idiopathischen sensorineuralen Hörverlust eine systemische, hochdosierte Glukokortikoid-Therapie.
„Fakt ist, dass es keine in der GKV zugelassene Therapie des Hörsturzes gibt, denn die Therapie mit Cortison, die der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie entspricht, ist offiziell gar nicht als Kassenleistung möglich, da es kein einziges Präparat in Deutschland gibt, das für diese Indikation zugelassen ist“, kritisierte der Pressesprecher des HNO-Berufsverbandes, Michael Deeg.
Ärzte liefen Gefahr, in Regress genommen zu werden, wenn sie Cortison beim Hörsturz zulasten der GKV verordneten. Die leitliniengerechte ambulante Behandlung eines akuten Hörsturzes könne aus diesen Gründen derzeit nur als individuelle Gesundheitsleistung ohne Regressrisiko für den Arzt erfolgen. „Der HNO-Berufsverband hat in der Vergangenheit vielfach auf Länder- und Bundesebene auf den Missstand hingewiesen, leider ohne Erfolg“, so Deeg.
Der Berufsverband weist darauf hin, dass die Studienlage zur Behandlung des Hörsturzes insgesamt eher dünn sei. Gleichwohl gebe es positive Hinweise, die den Einsatz einer systemischen intravenösen Hochdosis-Glukokortikoid-Therapie rechtfertigten.
Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie teilte dem Deutschen Ärzteblatt Anfang des Jahres auf Nachfrage mit, dass die entsprechende Leitlinie im Augenblick aktualisiert werde. Die neue Ausgabe soll Anfang 2018 erscheinen.
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