Politik

Hoch erwartet spürbare Veränderung der Krankenhauslandschaft

  • Montag, 20. Juli 2026
/Toowongsa, stock.adobe.com
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Mainz – Die Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz wird sich ab Anfang 2027 spürbar wandeln. „Wir werden noch im September wichtige Weichen für die Umsetzung der Krankenhausreform stellen“, kündigte Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) an. „Wir führen noch einmal Gespräche mit den Trägern, weil natürlich nicht alle Wünsche erfüllbar sind.“

Von Oktober an sollten nach und nach die einzelnen Bescheide über die Leistungsgruppen der einzelnen Häuser erlassen werden, erläuterte Hoch. Das werde für viele Häuser eine Umstellung werden. „Ein Krankenhaus braucht aber auch immer einen Träger – unsere Planung aus Mainz muss deshalb auch regionale und auch historische Besonderheiten berücksichtigen.“

Zu der neuen Krankenhauslandschaft sollen nach Angaben von Minister Hoch auch Krankenhausstandorte zählen, die künftig in erster Linie Alltagsnotfälle behandeln. Er verwies dazu auf die Option der sogenannten Regioklinik.

Er gehe derzeit von acht bis zehn solcher Einrichtungen im Land aus. Das Modell der Regioklinik soll als Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine sektorenübergreifende und vor allem wohnortnahe Versorgung ermöglichen.

Hoch äußerte sich auch zu möglichen Konzentrationsprozessen. Während beispielsweise die Krankenhäuser in Speyer, Trier, Mainz und Ludwigshafen jeweils so aufgestellt seien, dass sie bestehen blieben und für die medizinische Versorgung auch notwendig seien, sei in Landau eine Zusammenlegung der beiden bestehenden Krankenhäuser aus Sicht des Landes sehr sinnvoll. „Hier hoffen wir auf ein zügiges Vorangehen der Gespräche der Träger“, so Hoch.

Er betonte, es werde „Standorte geben, wo wir zwar eine Idee haben, wie eine sinnvolle Konzentration stattfinden kann, die Träger aber noch nicht so weit sind“. „Manchen Krankenhäusern werden wir deshalb Leistungsgruppen zuteilen, obwohl wir wissen, dass das nur für die nächsten drei oder fünf Jahre gelten kann.“

dpa

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