Politik

Ministerium gibt Startschuss für erste Mindestvorhaltezahlen in Krankenhäusern

  • Dienstag, 26. Mai 2026
/ATRPhoto, stock.adobe.com
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Berlin – Mit der Krankenhausreform von 2024 kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragen, wissenschaftliche Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung zu erstellen. Das ist jetzt erstmals geschehen, wie das IQWiG mitteilte.

Demnach hat das Institut im Mai Aufträge für sechs Leistungsgruppen erhalten: Endoprothetik Hüfte, Revision Hüftendprothetik, Endoprothetik Knie, Revision Knieendprothetik, Carotis operativ / interventionell und Komplexe periphere arterielle Gefäße.

Das IQWiG hat jetzt bis Anfang August 2026 Zeit, die Aufträge zu bearbeiten. Dies geschieht mithilfe einer eigens vom IQWiG entwickelten Methodik, die das Institut bereits im vergangenen Jahr vorgestellt hatte. Diese sieht vor, die Empfehlungen der Mindestvorhaltezahlen sowohl anhand von Qualitäts- als auch von Wirtschaftlichkeitskriterien abzuleiten.

Die Empfehlungen des IQWiG sind Grundlage für eine Analyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahl auf die Anzahl und die geografische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf Basis dieser Analysen legt das BMG dann Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest – per Rechtsverordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss.

EB

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