Ärzteschaft

Hochwasser: Hartmannbund begrüßt schnelle Reaktion der KVen vor Ort

  • Donnerstag, 22. Juli 2021
/picture alliance, Robert Michael
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Berlin – Die schnelle Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den von der Hochwasser­katastrophe schwer betroffenen Regionen, insbesondere in Nordrhein und Rheinland-Pfalz, würdigte der Hartmannbund.

„Inzwischen zeichnet sich immer deutlicher auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der Strukturen der ambulanten Versorgung ab“, heißt es in einer Erklärung des Hartmannbund-Vorstandes. Deshalb begrüße man es, dass die KVen sowohl die akute Sicherstellung der Patientenversorgung im Auge hätten, als auch die teils erheblichen unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen sowie die aushelfenden Praxen.

Mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung komme es nun vor allem darauf an, die in Aussicht gestell­ten Sofortmaßnahmen – wie etwa die kurzfristige und unbürokratische Möglichkeit von Praxisver­le­gun­gen, die Vermittlung von Übergangsräumlichkeiten oder etwa die Bereitstellung von Praxisaus­stattung – so zügig wie möglich umzusetzen.

Für die wirtschaftliche Situation der Praxen sei die Weiterzahlung der gerade jetzt unverzichtbaren Ab­schlagszahlungen unbedingt sicherzustellen. Auch die Gewährung von nachteilsfreien Fallzahl- und Men­genausweitungen für jene Praxen, die nun Patientinnen und Patienten der betroffenen Praxen mit­versorgen, sei ein wichtiger Schritt.

Der Hartmannbund setzt außerdem auf einen großzügigen Umgang mit den Folgen des Ausfalls von Infrastruktur. Viele Praxen seien beispielsweise wegen erheblicher Störungen der Telekommunikation teilweise nur eingeschränkt handlungsfähig. Dies betreffe unter anderem Abrechnungsprobleme und den aktuell nicht vorhandenen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

Der Hartmannbund sprach sich zudem dafür aus, neben kurzfristigen auch langfristige Auswirkungen auf die Praxen zu bedenken. „Mit dem Ausbruch der Coronapandemie hat der Gesetzgeber bereits festgelegt, dass die KVen im Verteilungsmaßstab geeignete Regelungen, die auch Naturkatastrophen berück­sich­tigen, vorsehen.“

Diese müssten gegebenenfalls schnellstmöglich greifen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die betroffe­nen Praxen darum kämpfen müssten, einen angemessenen Ausgleich ihrer unverschuldet eingetretenen finanziellen Belastungen zu erhalten, hieß es.

EB

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