Ärzteschaft

Nach Hochwasser: 80 Arztpraxen in Nordrhein nicht arbeitsfähig, Hilfe von KV Nordrhein angelaufen

  • Mittwoch, 21. Juli 2021
/picture alliance, Abdulhamid Hosbas
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Düsseldorf – Nachdem das Wasser abgeflossen ist, zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) das volle Ausmaß der Flutkatastrophe erst nach und nach ab. In Nordrhein sind 80 Praxen nicht mehr oder nur be­dingt arbeitsfähig, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) heute mitteilte.

Am schwersten betroffen ist der Bereich Aachen mit 30 Praxen – dort vor allem Stolberg und Eschweiler. Aber auch der Kreis Euskirchen (16 Praxen), der Rhein-Sieg-Kreis (13 Praxen), der Rheinisch-Bergische-Kreis (5 Praxen) und der Oberbergische Kreis (4 Praxen) haben stark unter den Wassermassen gelitten.

In vielen Praxen gibt es weder fließendes Wasser noch Strom – außerdem wurden zum Teil das Inventar, medizinische Geräte, Medikamente, Impfstoffe und Akten zerstört oder unbrauchbar. Die KVNO hat daher Sofortmaßnahmen eingeleitet, um die betroffenen Praxen zu unterstützen.

„Es ist unbegreiflich, welches Leid die Flutkatastrophe bei vielen Menschen verursacht hat. Für uns hat nun die Aufrechterhaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung oberste Priorität“, sagte der KVNO-Vor­standsvorsitzende Frank Bergmann.

Man habe einen Krisenstab eingerichtet und alle niedergelassenen Ärzte sowie Psychothera­peu­ten in Nordrhein kontaktiert, um sich ein Bild der Lage verschaffen zu können. Nun setze man auf möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe für die von den Hochwasserschäden betroffenen Praxen.

„Die Bereitschaft, sich untereinander zu helfen, ist enorm groß – das fängt bei der kurzfristigen Patien­ten­übernahme an und reicht bis zum Bereitstellen von Praxisräumen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen“, so Bergmann.

Die KV hat bereits erste Hilfe initiiert. Sie will kurzfristige Praxisverlegungen ohne den üblichen büro­kratischen Aufwand ermöglichen und die Praxen bei der Suche nach Übergangsräumlichkeiten unterstüt­zen. Auch sollen Abschlagszahlungen für die Praxen auch weiterhin gezahlt werden, damit es auf keinen Fall zu Liquiditätsproblemen kommt.

Die Hilfsbedarfe können von den Praxen direkt an die KV Nordrhein gemeldet werden. So stimme die KVNO etwa für das unkomplizierte Verschreiben oder Nachordern von Medikamenten oder Impfstoffen die Ausnahmeregelungen direkt mit den Krankenkassen ab. Psychotherapeuten, die sich um die Akutversorgung von Opfern der Flutkatastrophe kümmern, sollen unabhängig vom Praxissitz abrechnen können.

Der KV Nordrhein ist außerdem daran gelegen, dass diejenigen, die nach der Flutkatastrophe eine psy­chotherapeutische Behandlung benötigen, diese auch so zeitnah wie möglich bekommen. Eine gezielte Vermittlung sei zurzeit noch in Vorbereitung und werde über die 116117 möglich sein, hieß es heute.

Darüber können sich Patienten voraussichtlich ab morgen auch über eine Vertretungspraxis informieren, wenn die eigene Stammpraxis aufgrund von Hochwasserschäden geschlossen oder nicht erreichbar ist.

may/EB

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