Hochwasser in Deutschland: Vom Umgang mit beschädigten Patientenakten

Dresden – Über den Umgang mit Patientenakten, die das Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen hat, informiert die Sächsische Landesärztekammer. Danach sollten Ärzte bei „nassen oder verschlammten Unterlagen“ zunächst prüfen, ob es nicht doch lohnt, sie aufzubewahren. Sofern sie tatsächlich nicht mehr verwendbar seien, sollten Ärzte dies ausreichend dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos und mittels Zeugen. „Wir empfehlen auch, die Berufshaftpflichtversicherung über die Umstände zu informieren“, hieß es aus der Kammer.
Eine Entsorgung dieser Patientenunterlagen könne trotz eines Wasserschadens „nur die letzte Konsequenz sein“. Ärzte sollten die Unterlagen dafür an ein Fachunternehmen übergeben. Sie müssten dafür Sorge tragen, dass die Vernichtung der Patientenunterlagen datenschutzgerecht erfolge, so die Kammer.
Nach einem Bericht von Spiegel Online sind wegen des Hochwassers die ersten Elbbrücken in Dresden gesperrt worden. Dennoch rechne die Landesregierung nicht mit einer Überflutung wie vor elf Jahren. „Bilder wie 2002 von einer überschwemmten Dresdner Altstadt wird es aller Voraussicht nach nicht geben“ zitiert das Online-Portal den Sächsischen Katastrophenstab.
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