Höherwertige Hörgeräteversorgung für Ersatzkassenversicherte

Berlin – Versicherte der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) erhalten seit 1. Januar 2023 eine bessere Versorgung mit Hörgeräten. Das ist Inhalt eines Vertrags, den der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) geschlossen hat.
Ein neuer Vertrag war erforderlich geworden, weil der GKV-Spitzenverband geänderte Festbeträge für Hörhilfen verabschiedet hatte.
Seit Jahresbeginn profitieren Ersatzkassenversicherte deshalb von Hörgeräten mit einer noch besseren technischen Ausstattung. Diese Geräte mit sogenannter adaptiver Ausstattung können Signale aus verschiedenen Richtungen besser unterscheiden sowie Störsignale besser erkennen und herausfiltern.
Gewünschte Signale, insbesondere Sprache, werden so verständlicher. Hörakustiker erhalten im Gegenzug für die besseren Leistungen eine höhere Vergütung von den Ersatzkassen. Dies gilt sowohl für die Erstversorgung als auch für die Nachsorge.
Der Bedarf an Hörgeräten steigt: 2021 gaben die Ersatzkassen mehr als 630.000 Euro für Hörgeräte und andere Hörhilfen aus – ein Anstieg von über 50 Prozent binnen drei Jahren. Zur Kategorie Hörhilfen gehören neben den klassischen Hörgeräten auch verwandte Geräte, die beispielsweise die Wahrnehmung von Tinnitus senken.
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