Vermischtes

Höherwertige Hörgeräte­versorgung für Ersatzkassen­versicherte

  • Freitag, 27. Januar 2023
/Kara, stock.adobe.com
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Berlin – Versicherte der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) erhalten seit 1. Januar 2023 eine bessere Versorgung mit Hörgeräten. Das ist Inhalt eines Vertrags, den der Verband der Ersatz­kas­sen (vdek) mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) geschlossen hat.

Ein neuer Vertrag war erforderlich gewor­den, weil der GKV-Spitzenverband geänderte Festbeträge für Hörhil­fen verabschiedet hatte.

Seit Jahresbeginn profitieren Ersatzkassenversicherte deshalb von Hörgeräten mit einer noch besseren tech­ni­­schen Ausstattung. Diese Geräte mit sogenannter adaptiver Ausstattung können Signale aus verschiedenen Richtungen besser unterscheiden sowie Störsignale besser erkennen und herausfiltern.

Gewünschte Signale, insbesondere Sprache, werden so verständlicher. Hörakustiker erhalten im Gegenzug für die besseren Leistungen eine höhere Vergütung von den Ersatzkassen. Dies gilt sowohl für die Erstversorgung als auch für die Nachsorge.

Der Bedarf an Hörgeräten steigt: 2021 gaben die Ersatzkassen mehr als 630.000 Euro für Hörgeräte und an­dere Hörhilfen aus – ein Anstieg von über 50 Prozent binnen drei Jahren. Zur Kategorie Hörhilfen gehören ne­ben den klassischen Hörgeräten auch verwandte Geräte, die beispielsweise die Wahrnehmung von Tinnitus senken.

hil/sb

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