Ärzteschaft

Hofmeister: KBV arbeitet trotz Umsetzungshürden engagiert an Entbudgetierung

  • Montag, 26. Mai 2025
Stephan Hofmeister, stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)/Jürgen Gebhardt
Stephan Hofmeister, stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)/Jürgen Gebhardt

Leipzig – Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, wehrt sich gegen den Vorwurf, die KBV sei gegen eine Entbudgetierung der hausärztlichen Honorare. „Diese Darstellung ist falsch und wird durch Wiederholung nicht wahrer“, sagte er bei der KBV-Vertreterversammlung (VV) im Vorfeld des Deutschen Ärztetages heute in Leipzig.

Man habe seitens der KBV im Laufe der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren in der vergangenen Legislatur die Entbudgetierung ausdrücklich begrüßt, aber auf „Schwierigkeiten in der Umsetzung hingewiesen“.

Es sei die Aufgabe der KBV auf Fallstricke aufmerksam zu machen, „damit kein Schaden angerichtet wird“. Genau dies habe man in vielen Arbeits- und Diskussionskontakten mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und auch dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband getan.

Forderungen wie etwa die nach frischem Geld für die geplanten Vorhaltepauschalen seien jedoch nicht umgesetzt worden. Nun müsse man zunächst auf Basis des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) arbeiten. Hofmeister appellierte in Richtung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, gemeinsam um Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen zu ringen.

In der Debatte über die Ergebnisse diskutierten die beiden Co-Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzte-Verbandes, Markus Beier und Nicola Buhlinger-Göpfarth, mit dem KBV-Vorstand intensiv über die Genese der Regelung.

Der KBV-Vize berichtete in diesem Zusammenhang vom aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Damit soll die konkrete Umsetzung der GVSG-Inhalte vollzogen werden, die die hausärztlichen Praxis betreffen.

Während für die Entbudgetierung ein Vorgehen geeint werden konnte, wurden zur neuen Vorhaltepauschale zunächst nur Eckpunkte festgehalten. Auf deren Basis verhandle man nun weiter und hoffe auf „Einsicht“. Klar sei, so warnte Hofmeister, dass es für relevante Umverteilungen „keine Luft“ gebe. Der vom GKV-Spitzenverband dazu präsentierte Vorschlag bestätige auf erschreckende Weise, wovor man gewarnt habe.

„Unser Ziel bei den Verhandlungen im Bewertungsausschuss zu den neuen Pauschalen – die, und das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen, nicht von der KBV gefordert wurden, weil sie unter der Maßgabe der Kostenneutralität nur neue, schärfere Regeln bei gleichem Geld schaffen –, unser Ziel muss nun sein, dafür zu sorgen, dass durch die gesetzlich vorgegebene Umverteilung die hausärztliche Praxislandschaft nicht chaotisiert wird“, betonte Hofmeister.

Das kassenseitige Modell mit dreizehn Kriterien, welche zudem noch unterschiedlich gewichtet werden sollen, drohe immensen bürokratischen Aufwand zu verursachen.

Zudem bleibe nach dem aktuellen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses unklar, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig den gesetzlich vorgeschriebenen Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung finanzieren sollen. Dazu fehle eine eindeutige gesetzliche Regelung, die man dringend einfordere, erläuterte Hofmeister.

Mit einem grundsätzlichen Blick auf das Gesundheitswesen rief er dazu auf, dass Gesundheitswesen als Standortfaktor für das Land zu betrachten. Eine Investition in die gesundheitliche Versorgung sei eine „Investition in die Resilienz unserer Gesellschaft“.

Angesichts der derzeitigen geopolitischen Veränderungen sei insbesondere auch das KV-System gefragt. „Vor diesem Hintergrund sollten wir die Augen vor eventuellen Notlagen nicht verschließen und unserer gesellschaftlichen Rolle auch hier gerecht werden. Und sei es, indem wir rechtzeitig deutlich machen, was wir leisten können und was eben nicht.“

Vor dem Hintergrund der veränderten gesamtgesellschaftlichen und politischen Lage, die mit ganz anderen Herausforderungen konfrontiert sei, als es die vergangenen Jahrzehnte der Fall gewesen seien, dürfe es keine innerärztliche Entsolidarisierung oder einen „Rückfall in längst überwundene Grabenkämpfe“ geben. „Gemeinsam können wir unsere Stärke am besten entfalten und diese Stärke für die Gesellschaft wirksam werden lassen“, so der Appell Hofmeisters.

aha/bee

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