Honorarabsenkung für Psychotherapeuten: Noch keine Entscheidung im Ministerium gefallen

Berlin – Ob die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten für das laufende Jahr greifen wird oder nicht, ist weiter unklar. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses von Mitte März ist noch nicht gefallen.
Zwar ist eigentlich die gesetzliche Frist am 16. Mai verstrichen, innerhalb derer das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss als Rechtsaufsicht beanstanden kann.
Das Haus von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte aber noch Nachfragen an den Erweiterten Bewertungsausschuss gestellt, die die laufende Frist unterbrochen hatten, wie das Ministerium auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes mitteilte.
Die Frist für die rechtliche Prüfung laufe noch 16 Tage länger, da das BMG den Erweiterten Bewertungsausschuss „fristunterbrechend um ergänzende Stellungnahme im Hinblick auf die verwendeten Daten und das angewandte Verfahren gebeten hat“, hieß es vom BMG.
Die Stellungnahme des Bewertungsausschusses sei in der vergangenen Woche beim Ministerium eingegangen. Das BMG hat demnach nun bis zum 31. Mai Zeit, den Beschluss entweder zu beanstanden oder durchzuwinken.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 11. März entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte damals gegen die Absenkung gestimmt. Gleichzeitig sollen mit dem Beschluss die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es für realistisch, dass der Beschluss am Ende zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr, weil die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar angehoben werden sollten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Klage gegen den Beschluss beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: