Psychotherapie: Forscher sehen Versorgung gefährdet

Berlin – Kurzfristige Einsparziele statt Versorgungssicherheit und eine mögliche Gefährdung der Versorgung psychisch kranker Menschen befürchtet das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF), wenn der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes so umgesetzt wird wie geplant. Das wurde gestern beim 13. DNVF-Forum Versorgungsforschung in Berlin deutlich.
„Wir befürchten noch längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz, sinkende Kapazitäten bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und sich weiter vergrößernde Versorgungsunterschiede zwischen Stadt und Land“, sagte Martin Härter, Hauptgeschäftsführer des DNVF.
Er begründete diese Befürchtungen für die psychotherapeutische Versorgung mit der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Rückkehr zur Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen. Diese bisher extrabudgetären Leistungen sollen wieder in die Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen einbezogen werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Honorarentwicklung generell an die Einnahmeentwicklung der GKV zu koppeln.
Darüber hinaus sollen laut Gesetzentwurf die Zuschläge auf den ersten Therapieblock der Kurzzeittherapie zurückgenommen werden, ebenso wie die Zuschläge für einen zeitnahen Behandlungsbeginn nach einer Terminvermittlung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
„Diese Regelungen bergen das Risiko, die Akutversorgung zu verschlechtern, die Aufnahmekapazitäten zu verringern und damit die Wartezeiten zu erhöhen“, erklärte Härter, der auch Direktor des Instituts und der Poliklinik für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist.
Gut sei immerhin, dass das Gesetz vorsieht, die Leistungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung sowie die der Substitutionsbehandlung bei Drogenabhängigkeit weiterhin extrabudgetär zu vergüten.
Eventuell positive Veränderungen sieht er auch durch die Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. „Diese Regelungen können die berufliche Wiedereingliederung begünstigen, im ungünstigen Fall allerdings auch den Druck auf psychisch kranke Menschen erhöhen, schnell wieder zu arbeiten.“
Kritik an Mittelkürzungen für den Innovationsfonds
Deutliche Kritik übte der DNVF-Hauptgeschäftsführer an der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurf enthaltenen Kürzung der Finanzmittel des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dem Innovationsfonds sollen ab dem Jahr 2026 jährlich nur noch 100 Millionen Euro zugeführt werden.
„Die Datengrundlage für evidenzbasierte gesundheits- und versorgungspolitische Entscheidungen wird dadurch deutlich geschwächt. Über-, Unter- und Fehlversorgung werden weniger gut erkannt und daher weiter zunehmen“, sagte Härter.
Erste Ergebnisse eines systematischen Reviews zu den vom Innovationsfonds geförderten Projekten im Bereich psychischer Gesundheit stellten die Ärzte Julian Schwarz, Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg, und Hauke Wiegand, Universitätsklinikum Halle (Saale), bei dem Versorgungsforum vor.
35 Innovationsfondsprojekte in diesem Bereich seien durchgeführt worden, zur Verstetigung empfohlen wurden davon 16 Projekte, sieben davon könnten die Struktur der psychiatrisch- psychotherapeutischen Versorgung reformieren.
Sie stellten heraus, dass bei den Projekten wenig Fokus auf schwere psychische Erkrankungen, wie beispielsweise auf Psychosen, und auf Suchterkrankungen gelegt wurde. Es gebe keine Projekte, bei denen die Überwindung der Sektorisierung im Vordergrund stand.
Die Empfehlungen zum Transfer in die Regelversorgung seien Schwarz und Wiegand zufolge „fachlich nur bedingt nachvollziehbar“. Das Fazit der Wissenschaftler: „Es gibt konkrete Reformkonzepte mit einer besseren Versorgung zu niedrigeren Kosten, die in Studien erprobt sind.“ Gleichzeitig gebe es aber auch „ein politisches Implementierungsproblem“.
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