Honorarbericht: Leichtes Plus im dritten Quartal 2024

Berlin – Die durchschnittlichen Honorarumsätze der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind im dritten Quartal des Jahres 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um vier Prozent gestiegen. Das geht aus dem Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Die Zahl der Behandlungsfälle hat sich auf fast 139 Millionen erhöht.
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erzielten den Angaben der KBV zufolge im dritten Quartal 2024 einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 62.593 Euro – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern, Altersvorsorge und Versicherungen.
Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich demzufolge im Durchschnitt auf 80,33 Euro (+3,2 Prozent). Die Behandlungsfallzahl je Arzt und Psychotherapeut stieg um im Schnitt 0,7 Prozent auf 779.
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurde ein durchschnittlicher Honorarumsatz von 63.233 Euro (+3,6 Prozent) erreicht. Der Umsatz je Behandlungsfall lag bei 73,40 Euro und damit 1,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Behandlungsfälle je Arzt um 2,3 Prozent zu.
Im fachärztlichen Versorgungsbereich stieg der durchschnittliche Honorarumsatz auf 62.345 Euro (+4,3 Prozent). Der Umsatz je Behandlungsfall lag bei 84,03 Euro und damit 4,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Behandlungsfälle im Schnitt um 1,6 Prozent zu.
Die Gesamtvergütung – also das Geld, das für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht – betrug im dritten Quartal 2024 11,6 Milliarden Euro. Das waren 557,7 Millionen Euro (+5,0 Prozent) mehr als im Vorjahresquartal. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, aus der die meisten Leistungen vergütet werden, nahm um 3,5 Prozent zu. Die extrabudgetäre Vergütung stieg um 7,5 Prozent.
Die KBV weist darauf hin, dass der Honorarumsatz häufig mit dem Einkommen der Niedergelassenen sowie Psychotherapeuten verwechselt wird. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich Versicherten.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt oder Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt nach Angaben der KBV durchschnittlich nur 25,6 Prozent des Honorarumsatzes.
Aus den anderen 74,4 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (48,3 Prozent), Steuerzahlungen (15,9 Prozent), Berufsständische Altersversorgung (7,2 Prozent) und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,9 Prozent).
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