Honorarverhandlungen: 2,2 Prozent mehr für Vertragsärzte in 2027

Berlin – Bei den Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband haben beide eine Einigung beim Orientierungswert erzielt. Demnach wird der Orientierungswert um 2,2 Prozent für 2027 steigen. Der Orientierungswert, die maßgebliche Größe für den Preis von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, liegt dann bei 13,0207 Cent.
Im Jahr 2026 lag er bei 12,7404 Cent. Damit steigen die Honorare in der ambulanten vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung 2027 um 2,2 Prozent. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sei dies ein Plus von 1,1 Milliarden Euro.
Das Ergebnis nach wochenlangen Verhandlungen überzeugt die KBV nicht unbedingt: „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen im Nachgang der Sitzung. „Das ist wahrlich kein Jubelergebnis, aber die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt.“
In den Verhandlungen – so heißt es aus Kreisen – lagen die Vorstellungen zunächst weit auseinander: So wollte die KBV ein Plus von 4,33 Prozent erreichen, die Krankenkassen sahen eine Steigerung von 0,66 Prozent als möglich an. Das Ergebnis liegt also deutlich über den Vorstellungen der GKV. Gassen betonte zudem: „Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem nicht vorhersehbaren Ergebnis gewesen.“
Die Verhandlungsführerin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, betonte: „Unser diesjähriger Verhandlungsabschluss für das Jahr 2027 sorgt trotz schwieriger Rahmenbedingungen für einen fairen Honoraranstieg für die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung.“
„Damit werden die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf einem hohen Niveau vergütet. Das Ergebnis ist ein positives Signal, dass die gemeinsame Selbstverwaltung gerade auch in schwierigen Zeiten Verantwortung übernimmt und gut funktioniert“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Kassenverbandes.
In den laufenden Honorarverhandlungen hatte das Bundesgesundheitsministerium mit der Festlegung der Grundlohnrate auf 3,42 Prozent einen wichtigen Anker gesetzt. Gemäß des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen im Jahr 2027 bis zu dieser Grenze gehen.
Zudem wurde heute nach Angaben von Verhandlungskreisen beschlossen, im November noch einmal über die Präventionsleistungen, die künftig in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) abgebildet werden sollen, zu verhandeln.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: